Information für Unionsbürgerinnen und Unionsbüger zur Eintragung in das Wählerverezeichnis
Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Dann erhalten sie auch in Zukunft automatisch eine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Rathaus des Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Der Antrag kann der Gemeinde auf dem Postweg übermittelt werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten sind zu beachten!
Das Formular und ein Merkblatt ist erhätlich unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei der Gemeinde Berglen, Beehovenstraße 14-20, 73663 Berglen.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
erhätlich.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Berglen, Frau Regina Ehmann (regina.ehmann(@)berglen.de) oder Frau Corinna Sigloch (corinna.sigloch(@)berglen.de) , Telefon Telefonnummer: 07195/9757-20, gerne zur Verfügung.
Flyer der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg – Europawahl einfach erklärt
Infos zur Europawahl in leichter Sprache und einfach erklärt finden Sie hier.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten