Stiftungen: Gemeinde Berglen

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Kurz-Seitz’sche Stiftung

Die Kurz-Seitz'sche Stiftung fördert den Natur- und Umweltschutz vorrangig in der Gemeinde Berglen. Für diese Zwecke wurden in den letzten 20 Jahren über 75.000 Euro zugesagt.

In seinem Testament vom 04.07.1986 hatte Reiner Kurz die Stiftung als seine Nacherbin eingesetzt. Nach dem Tod der Vorerbin, seiner Mutter Luise Kurz geb. Seitz. hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Stiftung am 09.12.1993 genehmigt.

Sie wird von zwei Stiftungsvorständen gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführung des Vorstands wird vom Stiftungsbeirat überwacht. Dieser besteht aus dem Bürgermeister der Gemeinde Berglen als Vorsitzendem, einem Gemeinderatsmitglied und zwei von den nächsten Verwandten des Stifters benannten Mitgliedern.

Die Stiftung ist vom Finanzamt Waiblingen als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Damit ist sie auch berechtigt, für erhaltene Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Aktuelles Projekt: 100 Euro Zuschuss für den Kauf eines Balkonkraftwerks

  • Was tut die Kurz-Seitz'sche Stiftung?

Um auch in Berglen Wohnende dabei zu unterstützen, Strom selbst zu produzieren und so eigene Erfahrungen mit erneuerbaren Energien zu sammeln, zahlt die Kurz-Seitz´sche Stiftung 100 Euro Zuschuss für den Kauf von sogenannten Balkonkraftwerken. Gefördert wird eine Anlage je Haushalt am Hauptwohnsitz, die ab dem 01.08.2023 angeschafft und angemeldet wird.

Antragsformular Zuschuss Balkonkraftwerk

Den vollständig ausgefüllten Antrag mit Rechnung und Foto der installierten Anlage schicken Sie bitte per Email an kurz-seitz(@)web.de. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die reservierten Mittel ausreichen, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.

  • Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Solaranlage, die Solarenergie in elektrischen Strom umwandelt. Der erzeugte Wechselstrom wird über eine Steckdose in das Stromnetz der Wohnung eingespeist und kann dann direkt von Ihren Verbrauchern (z. B. Kühlschrank, Fernseher, Router) im Haushalt genutzt werden. Zur Balkonanlage gehören 1ein oder zwei Solarmodule, ein Wechselrichter für maximal 600 W – teilweise ist diese Leistungsgrenze, die demnächst auf 800 W erhöht werden soll, änderbar.

Balkonkraftwerke müssen beim Netzbetreiber angemeldet und im Stammdatenregister registriert werden. Mieter brauchen aktuell die Zustimmung des Vermieters, bei Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft einverstanden sein. In der Regel sind Montage und Inbetriebnahme ohne einen Handwerker möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-neuen-stromzaehler-wissen-muessen-13275.

Stiftung "Bürger für Bürger"

Außerdem besteht seit dem Jahre 2000 die Stiftung „Bürger für Bürger“.

Die Stiftung unterstützt pflegebedürftige ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in häuslicher Umgebung und bezuschusst Seniorenveranstaltungen in der Gemeinde Berglen. In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Bürger für Bürger“ und dem Krankenpflegeverein Oppelsbohm wurde z.B. für das Projekt  „Essen auf Rädern“ die Grundausstattung mit wärmebeständigem Geschirr mitfinanziert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand:
Frau
Ursula Fuchs
Telefonnummer: 0 7195 73753

Anschrift: 
Stiftung „Bürger für Bürger“,
Beethovenstraße 14-20
73663 Berglen