Wasserversorgung der Gemeinde Berglen
Das Wasserwerk Berglen, seit 01.01.1988 als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt, versorgt die Gemeinde Berglen mit Trinkwasser. Der größte Teil des Frischwassers kommt aus Quellen, die auf dem Gemeindegebiet zu Tage treten. Nur ein geringer Prozentsatz des Wassers das bei uns aus dem Hahn kommt ist zugespeistes Fernwasser. Dieses wird vom Zweckverband Landeswasserversorgung über den Zweckverband Berglen-Wieslauf, dem auch die Gemeinde Berglen angehört, bezogen.
Das Wasserwerk stellt im Jahr etwa 270.000 m³ Wasser zur Verfügung. Ca. 240.000 m³ des Verbrauchs werden durch die Wasserzähler erfasst. Der Rest ist unerfasster Verbrauch, z.B. durch Feuerwehreinsätze, Bauwasser oder Rohrbrüche. Elf Pumpwerke, acht Hochbehälter und drei Wassertürme sorgen dafür, dass das Wasser zu Hause in Küche, Bad oder Garten immer in ausreichender Menge fließt.
Das Eigenwasser der Berglener Quellen ist in der Regel nicht chloriert, Ultraviolett-Anlagen sorgen für eine hohe Wasserqualität. Lediglich im Falle von Rohrbrüchen sowie Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Versorgungseinrichtungen kann es notwendig werden nach Abschluss der Arbeiten vorsorglich dem jeweiligen Versorgungsnetz eine geringe Menge Chlor zuzugegeben um Verkeimungen vorzubeugen. Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung (0,3 mg/L freies Chlor) wird in diesen Fällen durch tägliche Probennahmen überwacht.
Das über den Zweckverband Berglen-Wieslauf bezogene Fernwasser der Landeswasserversorgung wird mittels Chlordioxid aufbereitet.
Die Wassertürme, Hochbehälter und Pumpwerke werden mittels einer modernen Fernwirkungsanlage überwacht. Sollte einmal etwas schiefgehen, wird dies daher schnell bemerkt und der Wassermeister kann zügig einschreiten, um die Störung zu beheben. Die aktuellen Trinkwasseranalysen (2019, 2020,2021) und die Schnellübersicht (2019, 2020, 2021) sowie ein kleines Trinkwasser - ABC erhalten Sie durch einen Klick auf das jeweilige Stichwort.
Häufige Fragen im Bereich Trinkwasserversorgung
Eine Auflistung mit Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Bereich Trinkwasserversorgung finden Sie hier.
Installateurverzeichnis
Trinkwasser ist ein unersetzliches Lebensmittel und unterliegt deshalb strengen gesetzlichen Regeln und Normen. Das Gesundheitsamt überwacht, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bis zum Wasserhahn der Verbraucher eingehalten werden. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hausinstallation ist der Hauseigentümer verantwortlich. Der Eigentümer hat zwar die Verantwortung für die Trinkwasserinstallation, ist aber in der Regel nicht in der Lage und damit auch nicht berechtigt, die notwendigen technischen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers zu treffen.
Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie sich stets davon überzeugen, ob der an Ihrer Hausinstallation tätige Installateur eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis besitzt und damit die Gewähr bietet, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird.
Die nachfolgenden, eingetragenen Installationsunternehmen im Installateurverzeichnis des Wasserwerks Berglen haben ihre Befähigung nachgewiesen. Sie sind im Besitz eines Installateurausweises zur Legitimation gegenüber dem Kunden.