Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Sie ermöglicht den Kommunen die Finanzierung wichtiger Aufgaben für die Allgemeinheit wie den Bau und Unterhalt von Schulen, Friedhöfen und die Bereitstellung einer öffentlichen Infrastruktur.
Wieso gibt es überhaupt eine Reform?
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet.
So wird die neue Grundsteuer berechnet:
Die Grundsteuer A lehnt sich im neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg an das Bundesgesetz an.
Hingegen kommt bei der Grundsteuer B ein landeseigenes Modell zum Einsatz: das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“.
Es berechnet sich wie folgt:
1. RECHENSCHRITT Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
2. RECHENSCHRITT Grundsteuerwert x Steuermesszahl abzüglich Abschläge (z.B. für Wohngebäude 30 Prozent) = Grundsteuermessbetrag
3. RECHENSCHRITT Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Kommune = Grundsteuer
Das bedeutet: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Entsprechend einfach und transparent ist die Berechnung.
Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer konkret veranlassen?
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie eine elektronische Feststellungserklärung abgeben – am einfachsten über ELSTER. Die Erklärung kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Private Eigentümerinnen und Eigentümer sollen für die Grundsteuer B spätestens im Juni ein Informationsschreiben mit wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück vom zuständigen Finanzamt bekommen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.grundsteuer-bw.de und in dem Flyer des Finanzministeriums.
Erklärvideo zur Grundsteuerreform
Eine Ausfüllhilfe zur Grundsteuererklärung im ELSTER-Portal finden Sie hier.