Hier können aktuelle Bebauungsplanverfahren, die sich in der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung befinden, online eingesehen werden:
Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Vordere Bruckäcker“ auf Gemarkung Oppelsbohm gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Vordere Bruckäcker“ auf Gemarkung Oppelsbohm gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Vordere Bruckäcker“ auf Gemarkung Oppelsbohm gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ferner wurde vom Gremium beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Berglen plant die Verbesserung der Grund- und Nahversorgung in Berglen und möchte daher einen modernen und zukunftsorientierten Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment ansiedeln. Zur Erreichung dieser städtebaulichen Ziele bzw. um die von der Gemeinde gewollte städtebauliche Entwicklung realisieren zu können, ist die Schaffung von neuem Planungsrecht und somit die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Vordere Bruckäcker“ erforderlich. Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB sowie der Baunutzungsverordnung werden auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, da sich durch die Bauleitplanung Abweichungen zu den Darstellungen im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ergeben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf Gemarkung Oppelsbohm die Grundstücke Flst.Nr. 440, 441, 442, 443, 444, 446, 447, 447/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 448/1. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, im Maßstab 1:1000 vom 11.07.2023.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
07. August 2023 bis 07. September 2023 – je einschließlich –
in Form einer Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Berglen www.berglen.de/index.php statt. Ferner wird als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine Planauslage in diesem Zeitraum während den nachfolgend genannten regelmäßigen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Berglen, Eingang Beethovenstraße 20 in 73663 Berglen, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Einsichtnahme in die vorliegenden Unterlagen (Abgrenzungsplan, Ziele und Zwecke der Planung, Auswirkungsanalyse Ansiedlung Lebensmittelvollsortimenter Büro GMA, 26.04.2023, Faunistische Relevanzprüfung Büro Stauss&Turni, 07.04.2022, Faunistische Untersuchung spezieller Artenschutz Büro Stauss&Turni, 15.02.2023, Gutachten Schallimmissionsprognose Büro Kurz&Fischer, 27.06.2023) sowie zur Äußerung und Erörterung der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Stellungnahmen sollen innerhalb des oben genannten Zeitraums elektronisch bei der Gemeinde Berglen abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während des oben genannten Zeitraums bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Berglen, den 27.07.2023
Holger Niederberger
Bürgermeister
Ziele und Zwecke der Planung
Abgrenzungsplan
Auswirkungsanalyse Ansiedlung Lebensmittelvollsortiment Güro GMA, Ludwigsburg
Gutachten Schallimmissionsprognose Kurz & Fischer
Faunistische Untersuchung spezieller Artenschutz Büro Strauss & Turni
Faunistische Relevanzprüfung Büro Strauss & Turni
Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 20. FNP-Änderung -
1.) Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen hat am 11.07.2023 und die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 19.07.2023 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
Die Gemeinde Berglen plant die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs für die Nahversorgung im Ortsteil Oppelsbohm. Der geplante Lebensmittelmarkt soll den Einkaufsstandort Berglen insgesamt stärken. Der Standort liegt am nördlichen Ortsrand verkehrsgünstig nahe der Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915) und wird über die Naumannstraße erschlossen. Auf dem rd. 0,75 ha großen geplanten Baugrundstück soll ein Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.315 m² Verkaufsfläche entstehen. Die Lager- und Nebenflächen sind mit einer Fläche von rd. 600 m² geplant und rd. 80 Stellplätze sollen errichtet werden.
Das Plangebiet für die Flächennutzungsplanänderung grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an die Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915), im Süden an die Bebauung an der Naumannstraße und im Westen an landwirtschaftliche Flächen.
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:
- Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Vordere Bruckäcker“ in Berglen-Oppelsbohm (0,57 ha)
- Sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,06 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die Sonderbaufläche "Bauhof" in Berglen-Oppelsbohm herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) (0,36 ha) dargestellt.
Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 24.04.2023 im Maßstab 1:5.000.
Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
2.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen
vom 07.08.2023 bis 07.09.2023
unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.
Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, in der Zeit vom
Montag, Dienstag und
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Für den Gemeindeverwaltungsverband erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen
vom 07.08.2023 bis 07.09.2023
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/fnp. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Berglen, den 20.07.2023
Holger Niederberger
Bürgermeister Gemeinde Berglen
Anlagen
Abgrenzungsplan 20. FNP-Änderung
Sitzungsvoralge 20. FNP-Änderung
Präsentation GVV 20. FNP-Änderung Aufstellungsbeschluss