Allgemeines: Gemeinde Berglen

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Wahlergebnisse Kommunal- und Europawahl 2024

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen.

Hinweis: Mit den Ergebnissen der Kreistags- und Gemeinderatswahl ist erst im Laufe vom Montag, 10. Juni zu rechnen.

Doppelter Versand der Wahlbenachrichtigungen an verschiedene Wahlberechtigte im Ortsteil Bretzenacker

Für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sind den Wählerinnen und Wähler in der vergangenen Woche die Wahlbenachrichtigungen zugegangen. Verschiedene Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Bretzenacker haben diese in doppelter Ausführung erhalten.

Dieser Fehler wurde von komm.one verursacht und hat keine Auswirkungen auf die Wahlen am 9. Juni 2024. Mehrkosten sind für die Gemeinde Berglen dadurch nicht entstanden.

Wir bitten um Beachtung. Für Rückfragen steht Ihnen auch das Wahlamt der Gemeinde Berglen, Frau Ehmann (regina.ehmann(@)berglen.de) oder Frau Sigloch (corinna.sigloch(@)berglen.de) unter der Tel. Telefonnummer: 0 71 95 / 97 57-20, gerne zur Verfügung.

Kommunal- und Europawahl 2024 – Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden die Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und die Direktwahl der Regionalversammlung Stuttgart) sowie die Europawahl statt.

Die Gemeinde Berglen ist bei dieser Wahl wieder auf die Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern in den vier Wahlbezirken und in den zwei Briefwahlbezirken angewiesen.

Erfreulicherweise ist bisher Dank des Verständnisses der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger von Berglen die Besetzung der Wahlvorstände stets ohne größere Probleme erfolgt. Die Gemeindeverwaltung wird die für die Mitarbeit in den Wahlvorständen vorgesehenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer voraussichtlich bis Mitte März 2024 anschreiben.

Wer gerne in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, kann sich aber auch ab sofort bei der Gemeinde Berglen, Hauptamt, Frau Ehmann oder Frau Sigloch (Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57 – 20, E-Mail: regina.ehmann(@)berglen.decorinna.sigloch(@)berglen.de) melden.

Mitgebracht werden sollte eine gewisse Gewandtheit im Umgang mit den Wählerinnen und Wählern und ein wenig Geschick im Umgang mit Zahlen.

Aufgabe der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es sein, am Vormittag oder am Nachmittag des Wahltages für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahlraum zu sorgen und ab 18.00 Uhr sowie ab 08.30 Uhr am Montag, 10. Juni 2024, bei der Auszählung der Stimmen mitzuwirken. Für diese Tätigkeit zahlt die Gemeinde den Helferinnen und Helfern eine Entschädigung in Höhe von 25,00 Euro bis 52,00 Euro, je nach zeitlicher Inanspruchnahme.

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

In den nächsten Tagen wird den Wahlberechtigten für die Europa- und Kommunalwahlen in Berglen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann dann auch Briefwahl für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen beantragt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Frau Regina Ehmann oder Frau Corinna Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57 –20, E-Mail: regina.ehmann(@)berglen.de oder corinna.sigloch(@)berglen.de gerne zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 9. Juni 2024

Erteilung von Wahlscheinen

Zur Erteilung von Wahlscheinen ist das Rathaus Oppelsbohm am Freitag, 7. Juni 2024 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr. Danach werden Wahlscheine nur noch in folgenden Fällen ausgestellt:

  1. Wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm ein schon beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist (Frist endet am Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr).
    Sollte dies der Fall sein, setzen Sie sich bitte am Samstag, 8. Juni 2024in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer: Mobiltelefon: 0176 / 19888520 oder Telefonnummer: 07195/9757-20 mit der Gemeinde Berglen in Verbindung.
  2. Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden.
  3. Wenn ein Wahlberechtigter noch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, in den Fällen des § 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO).
    Frist endet am Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Berglen, Frau Regina Ehmann oder Frau Corinna Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57-20, gerne zur Verfügung.

Europa- und Kommunalwahl 2024 – Neutralitätspflicht bei Wahlen

Als amtliches Verkündigungsorgan der Gemeinde muss im Mitteilungsblatt dem Gebot der parteipolitischen Neutralität in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Deshalb weisen wir darauf hin, dass nach den Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Berglen vom 1. Juli 2016, die Fraktionen des Gemeinderates drei Monate vor Wahlen nicht die Möglichkeit haben, ihre Auffassung zu allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. „Wahlen“ im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 3 GemO sind nicht nur Kommunal-, sondern auch Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Partei- oder tagespolitische Beiträge ohne örtlichen Bezug oder mit Kommentierungen werden nicht aufgenommen. In der Woche vor der Europa-, Bundestags-, Landtags-, oder Kommunalwahlen sind jegliche politische Beiträge ausgeschlossen. Auch im Anzeigenteil ist Wahlwerbung im letzten Amtsblatt vor einer Wahl nicht mehr zugelassen.