Jugendbeteiligung in Berglen beschlossen
Der Berglener Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 21. November einstimmig dafür ausgesprochen, eine Jugendbeteiligung in Berglen einzuführen. In der zweiten Jahreshälfte 2024 sollen so Jugendliche aus Berglen in einem zweiten Jugendhearing entscheiden, in welcher Form sie sich künftig beteiligen wollen.
Bürgermeister Holger Niederberger freut sich, dass die Entscheidung im Gemeinderat so schnell und vor allem einstimmig getroffen wurde: „Ich denke, wir alle haben erkannt, welches Potenzial in der Beteiligung von jungen Menschen liegt. Bereits beim ersten Jugendhearing gab es viele unterschiedliche Ideen und Anregungen, die die Kinder und Jugendlichen beschäftigen. Diesen Schwung sollten wir jetzt mitnehmen und die jungen Menschen in unserer Gemeinde zur aktiven Mitgestaltung unseres Gemeindelebens mit konkreten Partizipationsmöglichkeiten ermuntern.“
Diesem Entschluss voraus ging die wissenschaftliche Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts in Form einer Bachelorarbeit von Herrn Emre Süle, der im Rahmen seines Public Management Studiums von April bis September 2023 bei der Gemeinde Berglen ein Praktikum im Bereich „Führung im öffentlichen Sektor“ absolvierte. Dabei hat er ein Jugendbeteiligungskonzept entworfen, welches explizit auf die Gemeinde Berglen zugeschnitten ist.
Zur Erstellung der Konzeption wurden Mai bzw. im Juni dieses Jahres eine Jugendumfrage sowie das erste Jugendhearing der Gemeinde Berglen durchgeführt. Bei der Umfrage hatten Kinder und Jugendliche gut einen Monat lang die Möglichkeit, über einen QR-Code zehn einfache Fragen zu einer möglichen Jugendbeteiligung in Berglen zu beantworten.
In der erarbeiteten Konzeption werden nun verschiedene Formen und Möglichkeiten der Jugendbeteiligung aufgezeigt, wie zum Beispiel der klassische Jugendgemeinderat oder offene Formen wie Jugendhearings sowie Projektgruppen. Vertiefte Infos hierzu finden sich auf der Homepage der Gemeinde Berglen.
Sollten sich die Jugendlichen im Zuge des Jugendhearings für einen Jugendgemeinderat aussprechen, wäre die Wahl des ersten Jugendgemeinderates im Rahmen einer konstituierenden Jugendvollversammlung ggf. ergänzt durch eine digitale Form der Wahl Anfang 2025 möglich. Die Legislaturperiode würde zwei Jahre betragen.