Neues aus dem Bauamt: Gemeinde Berglen

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20. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren

Artikel vom 20.07.2023

Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

- 20. FNP-Änderung -

 

1.) Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen hat am 11.07.2023 und die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 19.07.2023 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Die Gemeinde Berglen plant die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs für die Nahversorgung im Ortsteil Oppelsbohm. Der geplante Lebensmittelmarkt soll den Einkaufsstandort Berglen insgesamt stärken. Der Standort liegt am nördlichen Ortsrand verkehrsgünstig nahe der Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915) und wird über die Naumannstraße erschlossen. Auf dem rd. 0,75 ha großen geplanten Baugrundstück soll ein Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.315 m² Verkaufsfläche entstehen. Die Lager- und Nebenflächen sind mit einer Fläche von rd. 600 m² geplant und rd. 80 Stellplätze sollen errichtet werden.

Das Plangebiet für die Flächennutzungsplanänderung grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an die Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915), im Süden an die Bebauung an der Naumannstraße und im Westen an landwirtschaftliche Flächen.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:

- Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Vordere Bruckäcker“ in Berglen-Oppelsbohm (0,57 ha)

- Sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,06 ha)

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die Sonderbaufläche "Bauhof" in Berglen-Oppelsbohm herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) (0,36 ha) dargestellt.

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 24.04.2023 im Maßstab 1:5.000.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

2.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 07.08.2023 bis 07.09.2023

unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.

 

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, in der Zeit vom

Montag, Dienstag und

Donnerstag:    08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:         08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag:             08:30 – 12:00 Uhr

eingesehen werden.

 

Für den Gemeindeverwaltungsverband erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 07.08.2023 bis 07.09.2023

unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/fnp. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

 

Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:

 

Montag:            08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:         08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag:             08:00 - 12:00 Uhr

 

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

 

Montag:            08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:         08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:         14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:    08:00 - 12:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Berglen, den 20.07.2023
Holger Niederberger
Bürgermeister Gemeinde Berglen

 

Anlagen
Abgrenzungsplan 20. FNP-Änderung
Sitzungsvoralge 20. FNP-Änderung
Präsentation GVV 20. FNP-Änderung Aufstellungsbeschluss