Aktuelles: Gemeinde Berglen

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Aussetzen Gebühren für die Kindertageseinrichtungen

Artikel vom 29.04.2020

Aussetzung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und für die schulischen Einrichtungen gilt auch für den Monat Mai
- Entgelte für Notbetreuung werden entsprechend tatsächlicher Inanspruchnahme festgesetzt

Seit dem 17. März 2020 sind aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) alle Kindertageseinrichtungen und schulischen Betreuungseinrichtungen in Berglen geschlossen.

Die Notbetreuung an Schulen wird fortgesetzt und wurde ab 27. April 2020 erweitert. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai 2020 sukzessive wieder aufgenommen werden.
Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen, es ist allerdings eine erweiterte Notbetreuung möglich. Das Angebot erstreckt sich jeweils auf die bisherigen Betreuungszeiten oder einen geringeren Betreuungsbedarf.

Für den Monat April wurden die Kitagebühren im Rahmen der Corona-Soforthilfe vom Land bereits an die Gemeinden erstattet. Für den Monat Mai liegt noch keine endgültige Finanzierungszusage vor.
Das Finanzministerium hat in Aussicht gestellt, in den kommenden Tagen eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen und bekanntzugeben.

Im Hinblick auf die aktuell vor Ort zu treffende Entscheidung über die Erhebung der Kindergartengebühren für den Monat Mai empfehlen Gemeindetag und Städtetag gemeinsam das folgende Vorgehen:

Es wird empfohlen, die Erhebung der regulären Gebühren für den Monat Mai zunächst unabhängig von der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg über die Soforthilfen auszusetzen.
Bzgl. der Gebühren für die erweiterte Notbetreuung, also jedenfalls ab 27.04.2020, erscheint es geboten diese zu erheben, um dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip gerecht zu werden.

Aus diesem Grund wird die Gemeinde Berglen nach einem entsprechenden Umlaufbeschluss sowie nach fraktionsübergreifend einhelliger Zustimmung der Mitglieder des Gemeinderates wie schon im April – auch für den Monat Mai – auf den Einzug der Monatsbeiträge für die Kindergartengebühren und die Gebühren für die Kernzeit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichten. Für die erweiterte Notbetreuung werden entsprechend den regulären Betreuungsangeboten einer Einrichtung Kindergartengebühren bzw. Entgelte für die verlässliche Grundschule fällig und – ggf. anteilig – berechnet.

Eine Entscheidung über den endgültigen Erlass wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen treffen.