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Corona-Krise - Informationen für Betriebe und Unternehmen

Artikel vom 23.03.2020

Corona-Krise – Informationen für Betriebe und Unternehmen

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation möchten wir Sie über die aktuellen Hilfsprogramme für unsere Wirtschaft und die Unternehmen informieren:


Aussetzung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Am kommenden Freitag, 27. März 2020, müssen Unternehmer sowie Selbständige die Sozialversicherungsabgaben für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger für den Monat März überweisen. Angesichts der angespannten Lage werden zahlreiche Unternehmen diese - teilweise sehr hohen - Beiträge nicht aufbringen können bzw. würden zusätzlich finanziell schwer belastet werden.

Gerne möchten wir Sie hiermit kurzfristig darüber informieren, dass Arbeitgeber, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage befinden, in den Monaten März und April keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.


Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe

- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis fünf Mitarbeiter

- 15.000 Euro für Betriebe bis zehn Mitarbeiter

- 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter


Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die Seite freigeschaltet, über die ab Mittwochabend, 25.03.2020, Anträge auf Soforthilfe Corona heruntergeladen werden können. Hier wird auch das Antragsverfahren erklärt: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine gebührenfreie Telefonhotline freigeschaltet.

Hier können sich Unternehmen u.a. mit Fragen wie „Darf mein Geschäft offen bleiben oder muss ich schließen?“ oder „Wann und wo gibt es finanzielle Hilfen?“ direkt an das Wirtschaftsministerium wenden.

Tel. 0800 40 200 88
Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/meldung/pid/corona-hotline-fuer-unternehmen-geschaltet/

Das Wirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang zunächst auf die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung hin, welche eingesehen werden sollen, bevor man sich an das Wirtschaftsministerium wendet. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Diese finden Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf


Kurzarbeitergeld

erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld:

- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %

- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Stundung von Steuerzahlungen und Senkung der Vorauszahlungen für Gewerbe-, Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer

- Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.


Liquiditätshilfen

- Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter fünf Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.

- Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.

- Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.


Förderinstrumente der L-Bank

Förderdarlehen der L-Bank

Die L-Bank kann mit ihrem Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den baden-württembergischen Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.

Liquiditätskredit
Unternehmen mit (in der Regel) bis zu 500 Mitarbeitern können mit dem Liquiditätskredit ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe zu günstigen Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit einer vorzeitigen kostenfreien Rückzahlung, sofern die Krisenbewältigung früher gelingt.

Gründungsfinanzierung / Wachstumsfinanzierung
Als Alternative zum Liquiditätskredit können auch die Betriebsmittelvarianten in der Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung genutzt werden, allerdings mit standardisierter fünfjähriger Laufzeit und ohne die vorzeitige kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig mit einem drei- bis fünfjährigen Darlehen der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 in pauschaler Höhe (20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten) finanziert werden.

Wichtig:
Alle Förderkredite der L-Bank können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden.

Für bestehende Förderkredite, deren Tilgungsbelastungen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend nicht mehr leistbar sind, bietet die L-Bank eine bis zu zwölfmonatige Tilgungsaussetzung unter Anpassung der restlichen Tilgungsraten und unter Beibehaltung der vertraglichen Zinsvereinbarung sowie der Gesamtlaufzeit an. Anträge hierzu können ab sofort formlos an die L-Bank gerichtet werden.

Wirtschaftsförderung L-Bank

0711 122-2345*

wirtschaftsfoerderung(@)l-bank.de

*Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr.

Bürgschaften

Wenn eine Hausbank aufgrund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann - je nach Bürgschaftshöhe - die Bürgschaftsbank oder L-Bank bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro.

Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro. Neben dem standardisierten Kombi-Programm werden zusätzlich Individualbürgschaften angeboten.

Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank
0711 1645-6

ermoeglicher(@)buergschaftsbank.de

Bürgschaften der L-Bank
0711 122-2999*

buergschaften(@)l-bank.de

Aktuelle Informationen erhalten Sie über die Homepages des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg www.wm.baden-wuerttemberg.de, der Finanzämter Baden-Württemberg https://finanzamt-bw.fv-bwl.de, der L-Bank www.l-bank.de, der Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de sowie dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Wirtschaftsförderung https://www.rems-murr-kreis.de/wirtschaft-bildung-tourismus/coronavirus-wirtschaftsrelevante-informationen.

Beratungsförderung „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bietet Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind oder drohen, in eine solche zu geraten, eine Unternehmensberatung an. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
https://www.dihk.de/de/ueber-uns/dihk-service-gmbh/projekte/beratungsfoerderung/unternehmen-in-schwierigkeiten-13394

Weitere Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erhalten Sie auf folgender Seite der IHK:
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/weitere-services/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen-4717320

Die aktuelle Lage ändert sich stündlich. Wir möchten Sie darum um Verständnis bitten, sollten diese Informationen nicht den aktuellsten Stand wiedergeben.