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Die familienfreundliche Gemeinde
vor den Toren Stuttgarts
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Übergabe des Förderbescheids zum Neubau Kita Löwenzahn

Artikel vom 20.05.2021

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart Nr. 119/2021 vom 20. Mai 2021

Regierungspräsident Wolfgang Reimer übergibt Förderbescheid an Bürgermeister Maximilian Friedrich mit einer Fördersumme in Höhe von 545.600 Euro (Rems-Murr-Kreis)

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Mit diesen Fördermitteln leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für Familien und Kinder in der Gemeinde Berglen.“

Regierungspräsident Wolfgang Reimer überreichte heute am 20. Mai 2021 dem Bürgermeister der Gemeinde Berglen, Maximilian Friedrich, einen Förderbescheid über 545.600 Euro aus dem aktuellen Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die neue Kindertagesstätte im Neubaugebiet Hanfäcker im Ortsteil Rettersburg der Gemeinde Berglen. Dort entsteht aktuell das mehrgruppige Kinderhaus "Löwenzahn", das im Mai 2022 eröffnen soll und in dem Kinder ab einem Jahr betreut werden können.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer erklärte: „Mit der Erweiterung des Betreuungsangebots hat die Gemeinde Berglen große Anstrengungen unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im ländlich strukturierten Bereich weiter auszubauen. Künftig stehen dort 20 Betreuungsplätze für Kleinkinder und 40 Plätze für Kindergartenkinder zur Verfügung. Ein gutes Kinderbetreuungsangebot in den Kommunen ist ein zunehmend wichtiger Faktor für die Entscheidung junger Familien, wo sie sich örtlich niederlassen möchten. Damit leisten wir einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für die Familien und Kinder in der Gemeinde.“

Bürgermeister Maximilian Friedrich dankte Regierungspräsident Wolfgang Reimer stellvertretend für das Land Baden-Württemberg für die zugesagten Fördermittel und ergänzte: „Bereits seit vielen Jahren hat sich die Gemeinde Berglen das Leitbild als familienfreundliche Gemeinde vor den Toren Stuttgarts gegeben und erhebliche Investitionen getätigt. Gute Angebote im Bereich Bildung und Betreuung sind hierbei ein zentraler Baustein. Die Fördermittel helfen uns vor Ort bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere jüngsten Gemeindemitglieder zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familienleben und Berufsleben weiter zu fördern.“

Neben der Erweiterung des Betreuungsangebots werden die Fördermittel unter anderem zur teilweisen Deckung der Kosten der Ausstattungsinvestitionen für eine Küche genutzt, um für die neu entstehenden zusätzlichen Betreuungsplätze eine Mittagsverpflegung orientiert an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzubieten.

Hintergrundinformationen:

Der Bund stellt mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021“ weitere Mittel zur Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze beziehungsweise zum Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereit.

Der Verfügungsrahmen für Baden-Württemberg beträgt dabei rund 136,5 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen, die im Zeitraum ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden. Die Investitionen sind dabei bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen.

Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 vom 18.11.2020 (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020-2021) bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer, zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (U3) beziehungsweise für Kinder bis zum Schuleintritt (Ü3) in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Förderungen sind außerdem möglich für den Erhalt von Plätzen für Kinder U3 und für Kinder Ü3 in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens zum 31.12.2025 wegfallen würden. Für Ausstattungsinvestitionen für eine Küche, um eine Mittagsverpflegung orientiert an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzubieten, können ebenfalls Fördergelder beantragt werden, ebenso zur Schaffung von Differenzierung- beziehungsweise Rückzugsräumen in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung bis zum Schuleintritt.