Aktuelle Info zu Corona
Aktuelle Corona-Verordnung in BW
Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die seit dem 23.2. gilt. Nach der "Alarmstufe" ging es nun zurück auf eine angepasste "Warnstufe", zudem wurde die "Alarmstufe II" gestrichen.
Das gilt aktuell in der "Warnstufe"
In vielen Lebensbereichen gilt nun wieder die 3G-Regelung statt 2G, beispielsweise in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, Messen und körpernahen Dienstleistungen. Außerdem gilt:
Das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen (auch in Bussen und Bahnen) ist für Erwachsene weiterhin überall dort Pflicht, wo Masken vorgeschrieben sind
Für den Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr, allerdings Maskenpflicht (6 bis einschl. 17 Jahre: medizinische Maske ausreichend)
Clubs dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen, es gilt 2G+
Öffentliche Veranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen, Kino, Sportveranstaltungen und Kongresse dürfen mit maximal 60% der zugelassenen Kapazität und höchstens 6.000 Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen stattfinden. Im Freien sind mehr Besucher:innen möglich.
Private Treffen: 1 Haushalt mit maximal 10 weiteren Personen (Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen bei den Kontaktbeschränkungen nicht dazu)
Quarantäne-Regeln für Genesene angepasst
Seit Ende Januar sind von der Quarantänepflicht ausgenommen:
Zweifach Geimpfte, bei denen die zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
Genesene, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab der Entnahme der Probe zurückliegt
Geimpfte, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
Genesene, die eine oder zwei Impfungen erhalten haben, wobei die Reihenfolge von Impfung und Infektion keine Rolle spielt