Vorranggebiete für künftige Windkraftanlagen
Die Gemeinde Berglen stimmt der Ausweisung der vom Verband Region Stuttgart vorgeschlagenen Vorranggebiete für künftige Windkraftanlagen zu – was bedeutet das konkret?
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2024 hat der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Vorranggebiete für mögliche Windkraftanlagen, die der Verband Region Stuttgart vorgeschlagen hat, anzuerkennen.
Konkret bedeutet das, dass die Gemeinde Berglen aufgefordert worden war, zu zwei Gebieten, die teilweise auf ihrer Gemarkung liegen, sowie einem Gebiet angrenzend an die Gemarkung der Gemeinde Berglen, eine Stellungnahme abzugeben, ob sie den Standorten für mögliche Windkraftanlagen in der Zukunft positiv bzw. neutral oder eher ablehnend gegenübersteht bzw. ob aus Sicht der Gemeinde, triftige Gründe gegen den jeweiligen Standort sprechen.
Nach informativen Ausführungen der Verwaltungsspitze und teils intensiven Diskussionen vieler Argumente hat der Gemeinderat schließlich der Ausweisung der Gebiete RM 18 (auf den Gemarkungen Backnang, Leutenbach und Winnenden westlich des Berglener Ortsteils Stöckenhof) und RM 26 (auf der Gemarkung Berglen-Hößlinswart und Remshalden) mehrheitlich bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Beim Gebiet RM 19 (auf den Gemarkungen Berglen-Reichenbach, Remshalden, Waiblingen und Winnenden) folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung im Remshaldener Ortsteil Buoch eine Überprüfung der Eignung als Vorranggebiet zu verfolgen.
Sowohl Bürgermeister Holger Niederberger, als auch viele Mitglieder des Gemeinderats stellten in der Diskussion fest, dass die Erzeugung von Strom aus Windkraft für die Gemeinde Berglen grundsätzlich eine mögliche Option sei. Um jedoch fundiert über Umfang und Anzahl von möglichen Windkraftanlagen diskutieren zu können, sind aus Sicht von Bürgermeister Holger Niederberger mehr Informationen der interessierten Investoren bzw. künftigen Betreiber notwendig. Da für zwei Standorte bereits konkrete Investoren bzw. Betreiber ihr Interesse bekundet haben, soll es für die Bürgerinnen und Bürger im Laufe des Jahres entsprechende Informationsangebote geben.
Hintergrund:
Baden-Württemberg muss aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bis zum 31. Dezember 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und hinsichtlich der Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wurde der Stichtag für diese Zielerreichung auf den 30. September 2025 vorgezogen.
Sollten die benötigten 1,8 % – d. h. entweder weniger oder gar keine Flächen – bis zum Stichtag nicht ausgewiesen sein, wäre es theoretisch möglich, überall dort Windräder bzw. Windkraftanlagen zu bauen, wo es nicht verboten ist – also auch außerhalb der nun diskutierten Gebiete.
Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit hatten bis zum 2. Februar 2024 die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Dies hat die Gemeinde Berglen mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2024 getan.
Jede eingegangene Stellungnahme wird nun vom Verband Region Stuttgart gesichtet und entsprechend der aufgebrachten Aspekte und Informationen bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Regionalversammlung eingebracht. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Sommers 2024 zu rechnen.
Eine Ausweisung als Vorranggebiet bedeutet nicht, dass auch tatsächlich auf diesem Gebiet Windkraftanlagen entstehen werden. Zunächst muss ein Investor gefunden werden, bevor dann langangelegte Windmessungen und Naturschutzprüfungen durchgeführt werden müssen.