Aktuelles: Gemeinde Berglen

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Sportlerehrung am 26. Mai 2022

Artikel vom 07.04.2022

Sportlerehrung 2022

Im Rahmen des zentralen Festwochenendes, anlässlich 50 Jahre Berglen, soll in diesem Jahr die Sportlerehrung stattfinden.

Zur Ehrung vorgesehen sind Sportlerinnen und Sportler, welche in der Zeit vom 1. Mai 2019 bis zum 1. April 2022 eine besonders erfolgreiche Leistung erbracht haben.

Mit der Sportlermedaille werden folgende Leistungen geehrt:

a) von Einzelkämpferinnen oder -kämpfern (Amateure) bei Jugend-, Junioren- oder Senioren-Meisterschaften,

b) von Amateur-Mannschaften – bei Jugend-, Junioren- oder Senioren-Meisterschaften.
Geehrt wird jedoch nur die 1. Mannschaft in derselben Klasse einer Sportart.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Sportlermedaille in Bronze:

Die Erringung

  • eines 1. Platzes bei einer Kreismeisterschaft
  • eines 1.-3. Platzes bei einer Bezirksmeisterschaft
  • einer Einzel- und Mannschaftsmeisterschaft auf der Kreis- und Bezirksebene
 

Sportlermedaille in Silber:

Die Erringung

  • eines 1.-3. Platzes bei einer württembergischen Meisterschaft
  • eines 1.-5. Platzes bei einer baden-württembergischen Meisterschaft
  • eines 1.-8. Platzes bei einer Süddeutschen Meisterschaft
  • einer Teilnahme bei einer Deutschen Meisterschaft

Sportlermedaille in Gold:

Die Erringung

  • eines 1.-10. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft
  • Die Aufstellung eines anerkannten Deutschen-, Europa- oder Weltrekords
  • Die Teilnahme an einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder an einer Olympiade
 

Bei der Ehrung von Mannschaften können auch Ersatzleute, die mitgewirkt haben, berücksichtigt werden, jedoch darf die Mannschaftsstärke dadurch um nicht mehr als 20 % überschritten werden. Mannschaftstrainer und Betreuer erhalten ebenfalls eine Medaille.

Im Einzelfall können auf Antrag weitere sportliche Leistungen, die von den vorgenannten Regelungen nicht erfasst werden (z. B. Bestzeiten und Rekorde, Berufung in einen Leistungskader etc.), berücksichtigt werden.


Da der Gemeinde die sportlichen Erfolge im Einzelnen nicht bekannt sind, bitten wir Vereine, Freunde oder Bekannte der erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, der Gemeindeverwaltung (Tanja Knodel-Gobin, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57-24, E-Mail: hauptamt(@)berglen.de) bis spätestens 22. April 2022 diejenigen Personen zu nennen, die nach den gemeindlichen Grundsätzen zu ehren sind.