Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Neubürgerinformation zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024
Wer neu in Berglen zuzieht, sollte die nachfolgenden Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, beachten.
Wer nach dem9. März 2024 aus einer anderen Gemeinde, einem anderen Landkreis oder nicht aus dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart zugezogen ist, ist für die Wahl des Gemeinderats bzw. des Kreistags bzw. der Wahl für die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart nicht mehr wahlberechtigt.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits früher in der Gemeinde bzw. im Landkreis bzw. dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart gewohnt haben, damals wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren nun wieder zugezogen oder Ihre Hauptwohnung hierher verlegt haben. In diesem Fall sind Sie mit Ihrer Rückkehr wieder Bürger/in bzw. Kreiseinwohner/in und damit direkt wahlberechtigt. Selbes gilt auch für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Zu beachten ist allerdings, dass Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sondern bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf einem amtlichen Vordruck bei der Gemeinde Berglen stellen müssen.
Bei einem Umzug innerhalb unserer Gemeinde bleiben Sie für die Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt, wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Berglen beibehalten.
Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises bleiben Sie für die Wahl des Kreistages wahlberechtigt, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis beibehalten bleibt. Für die Wahl der Regionalversammlung Stuttgart gilt dieses entsprechend (Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet).
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Berglen, Frau Regina Ehmann oder Frau Corinna Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57 - 20, E-Mail: regina.ehmann(@)berglen.de oder corinna.sigloch(@)berglen.de, gerne zur Verfügung.
Flyer der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Kommunalwahl
Wer darf wählen und wer darf gewählt werden? Welche kommunalen Vertretungsorgane werden gewählt? Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt und wie kann man kumulieren und panaschieren. In anschaulichen Grafiken wird erklärt, wie der Verlauf der Wahl von der Wahlbenachrichtigung bis zur Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl vor sich geht. Nicht zuletzt werden die Aufgaben von Städten und Gemeinden, von Gemeinderat und kommunaler Verwaltung in Text und Grafik erklärt.
Den Flyer der LpB BW finden Sie hier.
Infos in leichter Sprache finden Sie hier.
Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? In diesem Video finden Sie eine einfache Erklärung.