Standesamt: Gemeinde Berglen

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Sie möchten heiraten?

In Berglen geben sich jährlich ca. 50 Paare das Ja-Wort. Hierfür steht seit Ende 2017 nicht mehr nur das Trauzimmer im Rathaus Oppelsbohm zur Verfügung. Trauungen im sehr kleinen Kreis können in uriger Atmosphäre im Heimatmuseum in Oppelsbohm abgehalten werden. Für Trauungen mit sehr vielen Gästen steht das Bürgerhaus in Rettersburg zur Verfügung.

Möchten auch Sie in Berglen heiraten? Um Ihren Wunschtermin zu vereinbaren, setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung. Wir sind dabei stets bemüht, Ihnen den gewünschten Termin zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass für Trauungen außerhalb unserer Öffnungszeiten eine Zusatzgebühr in Höhe von 110,00 Euro erhoben wird. Für Trauungen im Heimatmuseum wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig und bei Trauungen im Bürgerhaus wird ein Aufpreis in Höhe von 75,00 Euro verlangt. Die Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie im Standesamt ihres Wohnsitzes vornehmen. Dieses leitet dann Ihre Unterlagen an uns weiter.

Das Trauzimmer

Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für bis zu zwölf Personen.

Trauplatz im Freien

Eine ganz besondere Kulisse bietet der Trauplatz unter freiem Himmel in Öschelbronn. Umgeben von Streuobst- und Blumenwiesen, mitten in der Natur mit fantastischem Ausblick ist es im Teilort Öschelbronn von Mai bis September eines jeden Jahres möglich, sich das Ja-Wort bei einer standesamtlichen Trauung zu geben. Für die Nutzung des Trauplatzes entstehen Kosten in Höhe von 150,00 Euro. Weitere Rahmenbedingungen für die Abhaltung einer standesamtlichen Trauung auf diesem Areal erhalten Sie bei uns im Standesamt Berglen oder hier im Merkblatt PDF-Dokument208,02 KB27.04.2018.

Weitere Trauorte

  • Das Bürgerhaus bietet Platz für max. 90 Gäste.
  • Trauungen im engsten Kreis können im Heimatmuseum stattfinden.

Anmeldung der Eheschließung

Sofern einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Berglen hat, können Sie die Eheschließung anmelden. Es sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Sofern eine Person aus wichtigem Grund verhindert ist, so hat der andere Partner eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Diese Vollmacht erhalten Sie vorgefertigt im Rathaus.

Unterlagen
Um Ihnen genau mitzuteilen, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer nach ISO-Norm in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Die Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) können Sie bei den Mitarbeitenden in unserem Bürgerbüro vornehmen lassen.