Landtagswahl am 8. März 2026
Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gibt es umfassende Informationen zur Landtagswahl 2026.
Wahlschein online beantragen
Hier gelangen Sie zum Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)berglen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Die Beantragung ist bis Donnerstag, 5. März 2026 um 12.00 Uhr möglich.
Erteilung von Wahlscheinen am Wahlwochende
Zur Erteilung von Wahlscheinen ist das Rathaus Berglen in Oppelsbohm am Freitag, 6. März 2026 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, 6. März 2021, 15.00 Uhr.
Danach werden Wahlscheine nur noch in folgenden Fällen ausgestellt:
- Wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm ein schon beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist (Frist endet am Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr).
Sollte dies der Fall sein, setzen Sie sich bitte am Samstag, 7. März 2021in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer: Telefonnummer: 07195/9757-21 mit der Gemeinde Berglen in Verbindung. - Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 8. März 2026, 15.00 Uhr, gestellt werden. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich am Wahltag, 8. März 2026 unter der Telefonnummer: Telefonnummer: 07195/9757-21.
- Wenn ein Wahlberechtigter noch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, in den Fällen des § 18 Abs. 2 Landtagswahlordnung (LWO).
(Frist endet am Sonntag, 8. März 2026, 15.00 Uhr).
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Berglen, Frau Regina Ehmann oder Frau Corinna Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57-20, gerne zur Verfügung.
Briefwahlunterlagen können über das Internet beantragt werden
In der Zwischenzeit wurde allen Wahlberechtigten die Landtagwahl am Sonntag, 8. März 2026, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, mit dieser Wahlbenachrichtigung persönlich, per Post oder über das Internet bei der Gemeinde Berglen Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)berglen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet endet am Donnerstag, den 5. März 2026, 12.00 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, im Rathaus Oppelsbohm, Beethovenstraße 14, 73663 Berglen, beantragt werden.
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung bis 15. Februar 2026 erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt, Frau Ehmann oder Frau Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195 / 9757-20, E-Mail regina.ehmann(@)berglen.de oder: corinna.sigloch(@)berglen.de.
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Schablone für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehinder-tenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.



