Fragen und Antworten zu Windenergie in Remshalden und Berglen (und der Region)
Mit ihren Grundsatzbeschlüssen zu möglichen Windenergieplanungen im Bereich Buocher Berg-Oberholz im April und Mai sowie den ersten Informationsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger im Juni 2026 haben die Gemeinden Berglen und Remshalden sich auf den Weg gemacht: In den kommenden Monaten wollen beide Gemeinden und ihre Gemeinderäte die Optionen für Windkraftanlagen prüfen, mögliche Nutzen und Nachteile sorgfältig abwägen und sich zu offenen fachlichen Fragen vertieft informieren. Und die Gemeinden werden auch Informationsangebote und Austausch mit der Öffentlichkeit fortführen.
An dieser Stelle haben wir Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Manches können wir als Gemeinden selbst beantworten. Bei anderen Themen haben wir nachgeschlagen in Unterlagen, Veröffentlichungen und Themensammlungen von Institutionen, Behörden, Fachorganisationen und der Wissenschaft. Diese Sammlung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten weiter wachsen. Also schauen Sie gerne gelegentlich wieder hier vorbei.
Ist bereits entschieden, dass im Bereich Buocher Berg/Oberholz Windkraftanlagen gebaut werden?
Nein. Bisher haben die Gemeinden Remshalden und Berglen nur ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, gemeindeeigene Flächen für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen bereitzustellen. Die Gemeinden führen nun Gespräche mit der Bürgerenergiegenossenschaft Buocher Berg-Oberholz (bbo), die Interesse geäußert hat, zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Verträge sind darüber noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich wäre es auch möglich, dass Gespräche mit weiteren Interessenten geführt werden. Über die konkrete Verpachtung müssten in jedem Fall die Gemeinderäte entscheiden. Außerdem müsste der künftige Betreiber der Windenergieanlagen ein Genehmigungsantrag beim Landratsamt einreichen und das folgende Genehmigungsverfahren durchlaufen. Ohne einen Genehmigungsbescheid darf keine moderne Windkraftanlage gebaut und ans Netz gebracht werden.
Planen die Gemeinden, sich am Bau und Betrieb der Windkraftanlagen zu beteiligen?
Die Gemeinden würden in erster Linie Flächen für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen und an die Betriebsgesellschaft verpachten. Ob sie sich für die Verpachtung entscheiden, darüber werden die Gemeinderäte von Remshalden und Berglen in den nächsten Monaten beraten. Wichtig ist beiden Gemeinden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich finanziell an dem Windpark zu beteiligen. Ob darüber hinaus auch die Gemeinden selbst Anteile an einer Windpark-Betriebsgesellschaft erwerben würden, ist aktuell offen. Darüber würden die Gemeinderäte beraten und entscheiden, wenn die Projektplanung weiter fortgeschritten ist.
In welcher Größenordnung sind Einnahmen für die Gemeinden zu erwarten?
Der größte Teil der Einnahmen würde auf Pachteinnahmen entfallen. Hinzu könnten nach aktueller Gesetzeslage 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom kommen, die Windparkbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz anteilig an die Standort-Gemeinden zahlen können. Je nach dem erwirtschafteten Gewinn aus dem Windparkbetrieb fallen zudem Gewerbesteuern an. In vielen Fällen beginnt dies erst nach einigen Jahren, wenn die Investitionskosten für die Windkraftanlagen abbezahlt sind. Pro Jahr könnten in Summe Einnahmen in fünfstelliger, gegebenenfalls auch bis zu niedriger sechsstelliger Höhe pro Anlage durch die Windenergie in die Kassen der Gemeinden fließen. Aus dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren für eine Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Bundesebene könnten sich Änderungen bei den zu erwartenden Pachten für Windenergieprojekte ergeben.
Wie groß ist das finanzielle Risiko, das die Gemeinden eingehen?
Die finanziellen Risiken für das Windenergieprojekt würden NICHT die Gemeinden tragen, sondern die Projektierungs- und Betriebsgesellschaft. Zwar könnte es zum Ausfall eingeplanter Pachteinnahmen kommen, sollte das Windpark-Projekt scheitern. Die Gemeinden müssten aber keine Haftungsrisiken übernehmen.
Ist Windenergie am Buocher Berg-Oberholz wirtschaftlich?
Die Projektinteressenten werden den Gemeinden und Gemeinderäten darlegen müssen, wie sie die Wirtschaftlichkeit einschätzen. Dazu werden sie abschätzen müssen, wie viel Strom die geplanten zwei Windkraftanlagen pro Jahr erzeugen und einspeisen können und zu welchem Preis der Strom verkauft werden wird. Den Einnahmen müssen Investitionskosten und laufende Ausgaben gegenübergestellt werden. Aktuell sind die Marktbedingungen für neue Windparks in Baden-Württemberg schwierig, ein wirtschaftlicher Betrieb nicht selbstverständlich. Bevor sie über eine Verpachtung entscheiden, werden die Gemeinderäte sorgfältig prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit plausibel aufgezeigt wird. Und ob der zu erwartende Stromertrag den Eingriff in den Naturraum rechtfertigt. Gleichwohl: Ein finanzielles Risiko würde für die Gemeinden nicht entstehen, sollte ein Windpark an mangelnder Wirtschaftlichkeit scheitern.
Wie sind die Windverhältnisse im Planungsgebiet?
Die Projektinteressenten, das heißt die Bürgerenergie Buocher Berg-Oberholz und die Remstalwerke, haben bereits eine dreimonatige Windmessung durchführen lassen. Die Messung hat ergeben, dass an zwei denkbaren Anlagenstandorten innerhalb des Vorranggebietes RM 26 sogenannte „gekappte Windleistungsdichten“ von 213 und 223 Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe erreicht werden. Die gekappte Windleistungsdichte ist ein Maß dafür, wie viel Wind für die Stromerzeugung an einem bestimmten Standort zur Verfügung stehen wird. Mit den ermittelten Werten liegt der Standort eher im unteren bis mittleren Bereich der Windhöffigkeit, in dem noch ein wirtschaftlicher Betrieb erwartet werden kann. Für die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart war dies aber ausreichend, um den Bereich als Windvorranggebiet auszuweisen.
Ist es sinnvoll, Windenergieanlagen in Baden-Württemberg zu betreiben?
Der Wind weht über dem Remstal und in anderen Regionen Süddeutschlands natürlich deutlich weniger stark als in vielen Gegenden Norddeutschlands, vor allem nahe der Nordseeküste oder auf See. Deshalb erzeugen Windkraftanlagen in Baden-Württemberg durchschnittlich auch weniger Strom als solche im Norden. Viele Experten halten es trotzdem technisch und wirtschaftlich für sinnvoll, Windkraftanlagen auch in Süddeutschland zu betreiben. In Baden-Württemberg mit seinen Industriezentren wird viel Strom verbraucht. Wird dieser Strom nun zum großen Teil im Norden erzeugt, muss entsprechend viel in den Süden transportiert werden. Das überlastet vielerorts noch die Stromnetze, deren Ausbau hohe Kosten erzeugt. Eine Stromerzeugung nahe an den Verbrauchszentren hilft, Netzausbaukosten im Rahmen zu halten. Daher hält zum Beispiel der Energieökonom Christof Maurer vom Beratungsunternehmen consentec Windkraftanlagen auch an mittelmäßigen Standorten in Süddeutschland für sinnvoll.
Können die bestehenden Netze den Strom von zwei Windkraftanlagen aufnehmen?
Nach Aussage des Geschäftsführers des Remstalwerks hat das lokale 30kV-Stromnetz ausreichend freie Einspeisekapazität, um die Leistung von zwei modernen Windkraftanlagen aufzunehmen.
Welche Schallbelastung für Anwohner ist zu erwarten?
Für Schallentwicklungen von Windkraftanlagen gibt es – wie auch für andere technische Anlagen – je nach Tageszeit unterschiedliche Richtwerte. In der Nacht gelten die strengsten Richtwerte – dann dürfen außen vor dem Haus maximal 35 Dezibel (dB(A)) in reinen Wohngebieten und 40 Dezibel (dB(A)) in allgemeinen Wohngebieten auftreten. Mit dem Genehmigungsantrag für Windkraftanlagen muss das Projektentwicklungsunternehmen ein Schallgutachten einreichen. Ist ein Überschreiten der Richtwerte zu erwarten, werden die Anlagen nicht genehmigt. Oder die Behörde genehmigt die Anlagen, aber mit Auflagen: Das kann zum Beispiel eine Drosselung der Anlagen nachts sein.
Warum wollen die Gemeinden Flächen für Windenergie gerade im Wald bereitstellen?
Die Wälder in Deutschland, so auch in Berglen und Remshalden, stehen durch die steigenden Temperaturen und länger werdende Trockenphasen in Folge des globalen Klimawandels zunehmenden unter Druck. Hauptursache für diesen Klimawandel sind die seit über 50 Jahren zunehmenden CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern. Unsere heimischen Baumarten können sich nicht schnell genug an die sich rasch verändernden Umweltbedingungen anpassen. Die Buche als prägende Baumart in der Region tut sich auch in unseren Wäldern bereits an einigen Standorten schwer, sich ausreichend mit Wasser zu versorgen. In Berglen ist dies mittlerweile deutlich sichtbar in ebenen und südseitigen Lagen, beispielsweise in der Abteilung Sonnenberg nördlich von Hößlinswart. Die Folge sind Trockenschäden in den Baumkronen und absterbende Bäumen.
Ein Hektar Wald bindet durch das Wachstum pro Jahr ca. 10 Tonnen CO2. Im Vergleich dazu vermeidet eine moderne Windkraftanlage gegenüber der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern CO2-Emissionen in einer Größenordnung von ca. 10.000 bis 14.000 Tonnen. In dieser Abwägung erachten die Gemeinden Berglen und Remshalden die langfristige Bereitstellung von rund einem halben Hektar des Gemeindewaldes pro Windenergieanlage als tolerierbar, wenn dadurch Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer CO2-Vermeidung und damit zu einer Stabilisierung des Klimas und der Wälder auch für die kommenden Generationen beitragen.
Wie wird das Ökosystem Wald durch Windkraftanlagen beeinflusst?
Bau und Betrieb von Windkraftanlagen stellen einen Eingriff in den Wald dar. Wälder sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Um Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz zu vermeiden oder zu mindern, wurde dies bereits in den Kriterien zur Ausweisung der Vorranggebiete vom Regionalverband berücksichtigt. Auf bestimmte Arten, die durch Windkraftanlagen geschädigt, getötet oder in ihrem Lebensraum gestört werden könnten, wie beispielsweise Fledermäuse, muss besonders geachtet werden. In Gutachten wird ermittelt, welche Tiere tatsächlich in dem Planungsgebiet vorkommen. Bei den meisten Windkraftanlagen in Wäldern werden Schutzmaßnahmen ergriffen, wie beispielsweise feste Abschaltzeiten oder das Nutzen von Erkennungs- und Abschaltsystemen. Dies wird in der Regel im Genehmigungsverfahren behandelt, Schutzmaßnahmen werden als Auflagen mit dem Genehmigungsbescheid festgesetzt.
Verliert der Wald durch Windkraftanlagen seinen Erholungswert?
Ob Windkraftanlagen in einem Waldgebiet dazu führen, dass die Menschen den Wald nicht mehr als Erholungsraum wahrnehmen, ist individuell sehr unterschiedlich. Der Forstwissenschaftler Professor Michael Suda hat in seiner Zeit an der TU München dazu geforscht. Sein Fazit: Für Personen, die Windkraftanlagen vor allem als Gefahr für den Wald mit seinen vielfältigen Aufgaben sehen, geht damit auch Erholungswert verloren. Personen, die Windkraftanlagen als Chance verstehen, um die Gefahren des Klimawandels zu begrenzen, fühlen sich dagegen durch die Anlagen nicht in ihrer Erholung im Wald gestört. Es kommt, vielleicht nicht überraschend, vor allem auf die persönliche Einstellung an.
Was ist die rechtliche Grundlage für Windkraftanlagen auf dem Buocher Berg/Oberholz?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist durch verschiedene Gesetze geregelt, unter anderem das „Wind-an-Land-Gesetz“. In Baden-Württemberg müssen demnach bis Ende 2027 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergienutzung reserviert sein. Die Regionalverbände haben die Aufgabe, dazu Vorranggebiete für die Windenergienutzung festzulegen.
Im Bereich Buocher Berg/Oberholz, oberhalb von Remshalden und Berglen, hat der Verband Region Stuttgart nach einem umfangreichen Prüfprozess ein Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen, das sogenannte Vorranggebiet RM 26. Die Vorranggebiete sind noch nicht rechtskräftig, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat Einwände erhoben, die der Regionalverband bearbeiten muss.
Der Bau von Windkraftanlagen soll künftig hauptsächlich innerhalb solcher Vorranggebiete stattfinden. Zusätzlich muss ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
Für Windkraftanlagen auf dem Buocher Berg/Oberholz heißt das: solange das Vorranggebiet RM 26 nicht rechtskräftig ist, könnten in dem Bereich nur unter erschwerten Bedingungen Windkraftanlagen genehmigt werden. Es ist aber möglich, dass Windkraftplanungen schon fachlich vorbereitet werden. Das Planungsrisiko und alle dabei anfallenden Kosten tragen die interessierte Projektgemeinschaft, nicht die Gemeinden.
Was bedeutet es, wenn Flächen als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen wurden?
In den Vorranggebieten für Windenergienutzung ist der Bau von Windenergieanlagen erleichtert möglich, er hat Vorrang vor anderen, konkurrierenden Raumnutzungen. Es besteht aber keine Verpflichtung zum Bau von Windkraftanlagen. Den jeweiligen Grundstückseigentümern steht es frei, ihre Flächen innerhalb eines Vorranggebietes bereitzustellen und an eine interessierte Projektierungsgesellschaft für die Entwicklung eines Windparks zu verpachten. Sind Kommunen Eigentümerinnen solcher Flächen, liegt die Entscheidung darüber beim Gemeinderat.
Im Falle der Verpachtung übernimmt die Projektierungsgesellschaft die konkrete Anlagenplanung, lässt erforderliche Gutachten erstellen und reicht einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde ein. Für Remshalden und Berglen ist das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zuständig. Das Landratsamt prüft auf Grundlage der eingereichten Gutachten, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllt sind. In dem Fall muss es eine Genehmigung aussprechen. Diese kann auch Auflagen für den Bau und Betrieb der Anlagen enthalten.
Haben die geplanten Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Trinkwasserquellen in Hößlinswart?
Die Gemeinde Berglen betreibt in Hößlinswart fünf Quellen für die Trinkwasserversorgung (Lindenbrunnenquellen 1-3, Adamsquelle sowie die Kirschbrunnenquelle). Im Jahr 2024 lag die Netzeinspeisung dieser Quellen bei ca. 24.700 Kubikmetern bei einer Gesamteinspeisung in Hößlinswart von ca. 37.900 Kubikmetern. Die Quellen sind für die Trinkwasserversorgung der örtlichen Bevölkerung essenziell. Die Sicherstellung der Trinkwasserqualität und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserversorgung hat für die Gemeinde höchste Priorität.
Die Flächen des Windvorranggebiets RM 26 liegen in der Wasserschutzzone III. Eine Bebauung in der Wasserschutzzone III ist nicht kategorisch ausgeschlossen, jedoch häufig mit Auflagen behaftet, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen muss daher die Umweltverträglichkeit, auch im Hinblick auf die vorhandenen Trinkwasserquellen, untersucht werden. Dazu wird ein Fachbüro ein sogenanntes hydrogeologisches Gutachten erstellen. Sollte dabei festgestellt werden, dass durch die Windenergieanlagen negative Beeinträchtigungen der Trinkwasserquellen zu erwarten sind, kann dies zu Auflagen für den Betreiber oder auch zur Ablehnung einer Genehmigung führen. Zuständige Stelle ist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Warum können Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet gebaut werden, der Sportverein KTSV und der Naturkindergarten der Gemeinde müssen jedoch Auflagen vom Landratsamt beachten?
Die Flächen des Vereinsheims und der Standort des Naturkindergartens liegen in der Wasserschutzzone II (engere Schutzzone). Die Flächen des Windenergievorranggebiets RM 26 in der Wasserschutzzone III (weitere Schutzzone). Die Wasserschutzzone II umfasst den näheren Fassungsbereich einer Quelle, daher gelten hier höhere Auflagen als in der Schutzzone III.
Die Auflagen für das Vereinsgelände und den Naturkindergarten beziehen sich vor allem auf die Abwasserbeseitigung und die möglichen Verunreinigungen im Rahmen von Großveranstaltungen. Beim Betrieb von Windkraftanlagen sind andere denkbare Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen zu betrachten, zum Beispiel technische Defekte, die zum Austreten von Betriebsstoffen führen. Zum Auffangen solcher Verunreinigungen kann die Genehmigungsbehörde beispielsweise geeignete Auffangbehälter für Löschwasser, Mineralöle oder andere Schadstoffe fordern.
Warum hat eine Bürgerinitiative Unterschriften gegen den Gemeinderatsbeschluss zur Verpachtung von kommunalen Flächen für Windenergieanlagen gesammelt?
Gemäß § 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg können die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe eines Gemeinderatsbeschlusses einen Bürgerentscheid beantragen. Dafür müssen mindestens 7 % der Wahlberechtigten der Gemeinde das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Die Unterschriftenlisten wurden am 28. Juli 2026 bei der Verwaltung eingereicht.
Die noch ungeprüften Listen ergaben 1.540 Unterschriften, was ca. 29 % der Wahlberechtigten entspricht.
Der Gemeinderat muss nun bis spätestens 28. September 2026 über die Zulässigkeit dieses sogenannten Bürgerbegehrens entscheiden.
Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Gemeinderat das Bürgerbegehren nicht ablehnen.
Anschließend muss innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid über den Antrag der Bürgerinitiative stattfinden. Der Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten werden hierüber rechtzeitig informiert und können ihre Stimme entweder per Briefwahl oder im Wahllokal abgeben.
Fragen und Antworten zu Windenergie allgemein
Wo dürfen Windkraftanlagen grundsätzlich geplant werden?
Seit dem 1. Februar 2023 gilt das „Wind-an-Land-Gesetz“. Das Gesetz regelt, wie viel Fläche eines Bundeslandes für Windenergieanlagen reserviert sein soll. Im Durchschnitt müssen es in Gesamtdeutschland zwei Prozent sein.
Dabei gibt es Bundesländer, die bessere Voraussetzungen für eine Windenergienutzung haben als andere. So haben die Stadtstaaten wie Hamburg sehr wenig Flächen und sind dichter besiedelt als zum Beispiel Rheinland-Pfalz. Deshalb müssen manche Bundesländer mehr als zwei Prozent und andere weniger als zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitstellen, in Baden-Württemberg sind es 1,8 Prozent.
Das bedeutet, dass 1,8 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Außerhalb dieser Vorranggebiete sind Windenergieanlagen danach nur noch in Ausnahmefällen zulässig. In Baden-Württemberg sind die Regionalverbände für die Ausweisung der Vorranggebiete zuständig. Für Remshalden und Berglen ist das der Verband Region Stuttgart.
Kann das vom Wind-an-Land-Gesetz vorgegebene Flächenziel nicht erreicht werden, weil zum Beispiel das Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen ist, tritt die sogenannte Super-Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich ein. Eine räumliche Steuerung ist dann nicht mehr möglich. Windkraftanlagen könnten überall im Außenbereich beantragt und genehmigt werden, wo keine Vorschriften ausdrücklich dagegensprechen.
Dürfen Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete ohne weitere Prüfung gebaut werden?
Windenergieanlagen sind nicht automatisch innerhalb der Vorranggebiete zulässig. Sie unterliegen den rechtlichen Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und müssen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, für Remshalden und Berglen das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises. Im Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass durch die Windenergieanlage keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Allgemeinheit entstehen. Es wird beispielsweise geprüft, ob Vorgaben zum Artenschutz oder zum Lärmschutz eingehalten werden. Wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, wird eine Genehmigung erteilt. Das Landratsamt kann die Genehmigung auch an bestimmte Auflagen knüpfen, die in Nebenbedingungen zum Genehmigungsbescheid festgehalten werden. Das können beispielsweise Abschaltungen zu gewissen Zeiten sein, zum Schutz von Fledermäusen, oder ein gedrosselter Betrieb nachts zum Lärmschutz.
Warum Windenergie auch im Wald?
In dicht besiedelten Regionen wie in Baden-Württemberg finden sich für die Windenergie kaum noch konfliktarme Flächen im Offenland, sodass Waldgebiete eine entscheidende Bedeutung für den Ausbau der Windenergie haben. Waldstandorte liegen oftmals weiter von den Wohnbebauungen entfernt als Standorte im Offenland. In den südlichen Bundesländern werden Windenergieanlagen auch deshalb zunehmend auf bewaldeten Höhenzügen errichtet, weil in der Höhe mehr Wind weht als in den Tallagen. Beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald kann es zu Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommen. Vor allem naturnahe Wälder sind ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Maßnahmen wie eine waldschonende Planung, zeitweilige Abschaltungen und die Schaffung alternativer Lebensräume können Konflikte eindämmen oder kompensieren.
In Baden-Württemberg steht bereits heute jede zweite Windenergieanlage im Wald. Dies ist aus Sicht der Landesregierung notwendig und vertretbar, auch um die gesetzten Flächenziele zu erreichen. Zum Vergleich: Mit 1,3 Millionen Hektar Wald in Baden-Württemberg sind fast 39 Prozent der Landesfläche bewaldet. In Süddeutschland ist der Wald in der Regel kein Urwald, sondern Kulturlandschaft und Wirtschaftswald. Und wissenschaftliche Abschätzungen zeigen: Windstrom vermeidet gegenüber fossil erzeugtem Strom ein Vielfaches mehr an CO2 pro dazu gerodeter Fläche, als der Wald dort speichern würde.
Wieviel Wald muss für eine Windenergieanlage gerodet werden?
In der Bauphase einer modernen Windkraftanlage werden laut Fachagentur Wind und Solar rund 1,5 Hektar Wald gerodet. Das entspricht in etwa zwei Fußballfeldern. Etwa ein Hektar davon wird später wiederaufgeforstet. Für den Rest muss an anderer Stelle wiederaufgeforstet oder Ausgleich geschaffen werden.
Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage bleibt dauerhaft etwa ein halber Hektar für Fundament, Kranstellfläche und dauerhafte Montagefläche gerodet. Hiervon entfallen ca. 700 Quadratmeter auf das Fundament und sind dadurch versiegelt.
Zum Vergleich: Die Gemeinden Berglen besitzt eine Waldfläche von etwa 482 Hektar. Es handelt sich dabei um Nutzwald, der überwiegend wirtschaftlich genutzt wird.
Sind dauerhafte Rodungen für Zuwegungen erforderlich, zum Beispiel um Rotorblätter auszutauschen und andere Wartungsarbeiten zu erledigen?
Moderne Rotorblätter sind auf eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt und müssen nicht zwischenzeitlich ausgetauscht werden. In der Praxis geschieht dies nur bei schweren Schäden oder zur Leistungssteigerung durch Modernisierung. Häufig genügt eine regelmäßige Wartung, um die Blätter instand zu halten. Die meisten Wartungsarbeiten erfordern keine neuen Rodungen.
Kann eine Windenergieanlage das Grundwasser beeinträchtigen?
Wie in vielen anderen technischen Anlagen sind für die beweglichen Bauteile Schmierstoffe wie Öle und Fette in den Windkraftanlagen vorhanden. Während Bau, Betrieb und Rückbau wird durch strenge Auflagen sichergestellt, dass diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Gebiete, die der Gewinnung von Trinkwasser oder der Speisung von Oberflächengewässern dienen, sind in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz geschützt. Die strengste Wasserschutzzone, die Zone I, liegt direkt an der Trinkwasserentnahmestelle. Zone II bildet einen Sicherheitspuffer um die Entnahmestelle, und Zone III umfasst einen weiteren Einzugsbereich. Baumaßnahmen sind in dieser Zone erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt. Die Errichtung von Windenergieanlagen kann innerhalb der Wasserschutzzone III zulässig sein, ebenso wie beispielsweise der Bau von Einfamilienhäusern.
Windkraftanlagen benötigen keine dauerhaften Ab- oder Zuleitungen für Wasser, Öl, Abwasser oder Gas, außerdem werden bei Bau und Betrieb keine grundwassergefährdenden Baustoffe eingesetzt. Um das Risiko eines Eintrags von Schadstoffen zu minimieren, können bestimmte Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel das Installieren von Auffangwannen für Löschwasser und Mineralöle.
Ist zu erwarten, dass in der Umgebung von Windenergiestandorten Immobilien an Wert verlieren?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Immobilienpreise sind üblicherweise von einer Vielzahl an Faktoren abhängig, wie Alter und Zustand des Gebäudes, aber auch der Attraktivität des Umfeldes, Wirtschaftskraft und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region oder der Infrastruktur, Einkaufs- und Freizeitangeboten am Wohnort. Die Immobilienmärkte entwickeln sich zudem sehr dynamisch. Welchen Beitrag dabei Windkraftanlagen in der nahen Umgebung spielen, lässt sich schwer allgemeingültig ermitteln. Studien aus den USA, aus Dänemark und aus Großbritannien zeigen leicht niedrigere Werte bei Wohnimmobilien in der Umgebung von Windparks, ein Effekt, der mit zunehmender Entfernung und zum Teil auch nach einigen Jahren abnimmt. Studien aus Deutschland zeigen keine einheitliche Tendenz. Eine im Juni 2026 in einem wissenschaftlichen Fachmagazin veröffentlichte Studie aus dem RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen nennt folgende Zahlen: Im Abstand von einem bis zwei Kilometern zu Windkraftanlagen liegen die Hauspreise durchschnittlich 2,1 Prozent niedriger als die Preise für vergleichbare Häuser ohne Windkraftanlagen in der Umgebung. Ab zwei Kilometern Entfernung zu Windkraftanlagen stellen die Wissenschaftler keine statistisch relevanten Unterschiede mehr zwischen den Hauspreisen fest.
Gehen von Windenergieanlagen Gefährdungen durch Eisabwurf aus?
In einigen Gegenden in Deutschland kann es bei ungünstiger Wetterlage (hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt) zur Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Dies geschieht relativ selten. Nur bei sehr kalten Temperaturen und wenn die Anlage stillsteht, können sich nennenswerte Mengen Eis bilden. Sobald die Flügel danach wieder in Bewegung kommen, wird das gebildete Eis abgeworfen. Moderne Windkraftanlagen erkennen an der schlechteren Aerodynamik, wenn sich Eis an den Rotorblättern gebildet hat, da dann die Leistung der Anlage vom Standard abweicht. Weisen sowohl die meteorologischen Messwerte als auch die veränderte Leistungskennlinie der Windenergieanlage auf Eisbildung hin, schaltet die Anlage automatisch ab. Ein Eisabwurf von laufenden Anlagen ist durch die installierte Eis-Sensorik ausgeschlossen. Das Eis kann jedoch von der stillstehenden Anlage herunterfallen, wie dies auch bei anderen (hohen) Bauwerken wie Sendemasten oder Hochspannungsleitungen passieren kann, oder beim Wiederanlauf der Anlage.
Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus?
Die Gondeln der Windenergieanlagen enthalten brennbare Flüssigkeiten und auch die Rotorblätter können brennen. Wie bei jeder elektrischen Anlage besteht deshalb ein grundsätzliches Brandrisiko. Es kommt aber eher selten zu Bränden. In den Windenergieanlagen gibt es Brandschutzsysteme und als Genehmigungsvoraussetzung wird außerdem ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Brandfall lässt man die Anlagen kontrolliert abbrennen und verhindert mit Lösch- und Auffangvorrichtungen den Eintritt von Schadstoffen in den Boden.
Wird eine Windenergieanlage am Ende ihrer Lebensdauer vollständig zurückgebaut?
Noch vor dem ersten Spatenstich wird an den vollständigen Rückbau gedacht – es müssen Rückstellungen vom Projektierer für die in 25 bis 30 Jahren notwendige Demontage gebildet werden. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörden setzt dies mit dem Genehmigungsbescheid verbindlich fest. Die Behörde kann zwischenzeitlich die Höhe der Rückbaubürgschaft hochsetzen, zum Beispiel, um sie an die Inflation anzupassen.
Was passiert aber mit den abgebauten, ausrangierten Windkraftanlagen? Der Verband Wind Europe schätzt, dass sich bis zu 90 Prozent der Komponenten schon heute in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen lassen. Das Ziel sollten aber 100 Prozent sein, auch um die Bestrebungen einer echten Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Angesichts des erwarteten Rückbaus arbeitet die Branche bereits intensiv an umfassenden Recyclingkonzepten.
Zu den recycelten Stoffen gehören die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm, der in der Regel aus Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten besteht. Stahl und Kupfer verkaufen die Verwerter als Rohmaterial, das für andere Konstruktionen wieder eingesetzt werden kann. Beton und Fundamentteile finden zerstückelt, zum Beispiel im Straßenbau als Aufschüttung, Verwendung. Auch bei den aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblättern von Windenergieanlagen sind Recyclinglösungen in Sicht – zumal Faserverbundteile wie Rümpfe von Booten, Flugzeugteile und Teile aus Autos bereits heute in weiten Teilen dem Recycling zugeführt werden können.
Welche Regelungen gelten für Schall und Schatten und Windkraftanlagen?
Schall
Damit Menschen vor erheblichen Lärmbelästigungen und möglichen Gesundheitsschäden geschützt sind, müssen Windenergieanlagen Lärmrichtwerte einhalten. Sogenannte „Tonhaltigkeiten“ bei Windkraftanlagen, die besonders lästig wirken können, sind nicht zulässig. Bei Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern ist die Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt für Kontrollmessungen zuständig. Klar ist aber auch, dass Menschen Schall sehr unterschiedlich wahrnehmen. In sehr ruhigen Gebieten kann bereits leiser Schall stören.
Windenergieanlagen erzeugen zudem Infraschall, das sind Geräusche unterhalb des menschlichen Hörspektrums. Nach Stand der Wissenschaft führt Infraschall von Windkraftanlagen nicht zu Belästigungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern.
Schatten
Vor allem bei tief stehender Sonne kann der wandernde Schatten der sich drehenden Rotoren von Windenergieanlagen störend wirken. Auch hierfür gibt es Richtwerte. Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein. Für das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen wird ein Schattengutachten erstellt. Darin wird berechnet, ob theoretisch, bei maximal möglicher Sonneneinstrahlung, also durchgehend wolkenfreiem Himmel, bei Wohnhäusern die Richtwerte überschritten werden könnten. Dann werden Mess- und Abschaltsysteme in die Anlagen eingebaut. Wenn an einem Wohnhaus das Tagesmaximum von 30 Minuten erreicht ist, werden die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet, bis die Sonne, und damit der Schatten weitergewandert sind.
Bei den jährlichen Schattenzeiten werden die theoretisch maximal möglichen 30 Stunden nie erreicht werden, da der Himmel im Jahresverlauf nie durchgehend wolkenfrei sein wird. Aus langjährigen Wetterdaten ist bekannt, dass maximale Beschattungsdauern von insgesamt acht Stunden realistischer sind. Die Steuerungssoftware moderner Windkraftanlagen ist daher in der Regel so eingestellt, dass die Anlagen in den Zeiten mit Schattenwurf bereits abgeschaltet werden, wenn sie im Jahresverlauf insgesamt für acht Stunden Schatten auf ein Wohnhaus geworfen haben.
Großes Interesse an Informationen zu möglichen Windenergieplanungen am Buocher Berg-Oberholz
Rund 180 Bürgerinnen und Bürger aus Remshalden und Berglen haben am Freitag, 12. Juni, die gemeinsame Informationsveranstaltung der beiden Gemeinden zu möglichen Windenergieplanungen im Bereich Buocher Berg-Oberholz besucht. Auch das ergänzende Angebot am Samstag stieß auf Interesse: An den sechs Visualisierungsstationen entlang des Buocher Bergs informierten sich jeweils zwischen 10 und 50 Personen über die mögliche Wirkung geplanter Windkraftanlagen in der Landschaft.
Hintergrund der Veranstaltung sind die Grundsatzbeschlüsse der Gemeinderäte von Berglen und Remshalden, die sich grundsätzlich offen dafür gezeigt haben, gemeindeeigene Flächen innerhalb des regionalen Wind-Vorranggebiets RM-26 für ein mögliches Windenergieprojekt zur Verfügung zu stellen und Gespräche mit potenziellen Projektträgern zu führen.
Zum Auftakt des Informationsabends auf dem Gelände des KTSV Hößlinswart begrüßten die Bürgermeister Holger Niederberger und Reinhard Molt die Teilnehmenden. Anschließend erläuterte die Bürgerenergiegenossenschaft bbo Bürgerenergie Buocher Berg – Oberholz ihre Planungen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen innerhalb des Vorranggebiets RM-26.
Im Anschluss machten sich die Teilnehmenden gemeinsam auf den Weg in das mögliche Planungsgebiet. Vor Ort wurden die vorgesehenen Standorte erläutert sowie Fragen zur Erschließung, zu Eingriffen in den Wald und zu den weiteren Planungsprozessen beantwortet. Die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit intensiv, um Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen.
Beim abschließenden Infomarkt in der Halle des KTSV Hößlinswart standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Bürgerenergiegenossenschaft bbo, des BUND, des NABU sowie des Dialogforums Energiewende und Naturschutz für vertiefende Gespräche zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Fachleuten.
Am Samstag ergänzten die Gemeinden und das Forum Energiedialog Baden-Württemberg das Informationsangebot um eine Visualisierungstour. An sechs Stationen rund um den Buocher Berg konnten Interessierte mithilfe von Tablets nachvollziehen, wie zwei mögliche Windkraftanlagen aus unterschiedlichen Blickrichtungen im Landschaftsbild wirken würden.
Die maßstabsgerechten Darstellungen ermöglichten einen anschaulichen Eindruck der möglichen Planungen und boten eine weitere Grundlage für Gespräche und Rückfragen.
Die Gemeinden Berglen und Remshalden bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse sowie für die sachlichen und konstruktiven Gespräche. Die Veranstaltungen haben gezeigt, dass das Thema Windenergie viele Menschen bewegt und ein großes Bedürfnis nach Information und Austausch besteht. Die Gemeinden werden ihre Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über das Projekt auf dem Laufenden halten. Vertiefende Informationen finden Interessierte in den kommenden Tagen unter www.berglen.de/windenergie beziehungsweise www.remshalden.de/windenergie.






