Neues aus dem Bauamt: Gemeinde Berglen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Berglen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Jahreszeit wählen:
Frühling
Link zur Gebärdensprache
Link zur leichten Sprache
Zum Bürgerserviceportal
Die familienfreundliche Gemeinde
vor den Toren Stuttgarts
Vorlesen

PM des Rems-Murr-Kreises: HelloFiber-Aus: Wie es im Rems-Murr-Kreis weitergeht

Artikel vom 20.01.2023

HelloFiber-Aus: Wie es im Rems-Murr-Kreis weitergeht

Im Fokus steht nun, neue Anbieter zu finden / Glasfaserausbau-Ziel des Rems-Murr-Kreises wird dennoch erfüllt / Internetanschlüsse bleiben bestehen

Im digitalen Zeitalter gehört schnelles Internet zur Daseinsfürsorge. Daher setzt sich der Rems-Murr-Kreis für einen flächendeckenden Breitband-Ausbau ein: Bis 2030 sollen 90 Prozent der Unternehmen und Haushalte im Landkreis schnelles Internet bekommen. Ein Glasfaserausbau durch HelloFiber sollte diese Planungen zuletzt beschleunigen.

Zum Jahreswechsel hat das Unternehmen Liberty Networks Germany allerdings seinen Rückzug vom Glasfaserausbau in Deutschland angekündigt und die Insolvenz der Tochtergesellschaft HelloFiber bekanntgegeben. Diese Entscheidung wirkt sich im Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr auf die Gemeinden Althütte, Auenwald, Berglen, Rudersberg und Weissach im Tal aus. Hier sollte HelloFiber Glasfaseranschlüsse in die Unternehmen und Haushalte der Gemeinden bringen.

Durch das Aus von HelloFiber entstehen in den betroffenen Kommunen Verzögerungen beim Glasfaserausbau. Die Breitbandausbau-Ziele für den Rems-Murr-Kreis sind allerdings nicht in Gefahr und bereits mit dem Ankerpartner in der Region, die Deutsche Telekom, umsetzbar. Der Ausbau durch andere Unternehmen ist viel eher ein ergänzender Faktor.

Der Internetanschluss bleibt weiterhin bestehen

Die Gemeinden, die Gigabit Region Suttgart GmbH sowie der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr erleben seit dem Rückzug von Liberty Networks Germany vermehrt Unsicherheiten sowie Ängste seitens der Bürgerinnen und Bürger, ihren Internetanschluss beim derzeitigen Anbieter zu verlieren. Im digitalen Zeitalter und insbesondere in Zeiten des Home-Office sind immer mehr Menschen darauf angewiesen.

Wichtig für die betroffenen Verbraucher ist: Nur, wer seinen alten Vertrag gekündigt hat, um zu HelloFiber zu wechseln, muss selbst wieder aktiv werden und die Kündigung zurücknehmen oder einen neuen Vertrag abschließen. Ungekündigte Altverträge laufen hingegen weiter. Das hat HelloFiber zuletzt auch schriftlich bestätigt. Zudem hat HelloFiber angekündigt, die Kundinnen und Kunden im Rems-Murr-Kreis darüber in den nächsten Tagen darüber zu informieren, dass sie vom Internet-Vertrag entbunden sind.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Mit dem Aus von HelloFiber sind bestehende Vereinbarungen der betroffenen Gemeinden mit dem Anbieter ungültig geworden. Daher können sie schon jetzt in weitere Verhandlungen mit alternativen Anbietern eintreten und neue Verträge abschließen.

Es ist nun das gemeinsame Ziel der Gemeinden, der Gigabit Region Stuttgart und des Zweckverbands, weitere Anbieter beziehungsweise Kooperationspartner für den Glasfaserausbau zu finden, um den Breitbandausbau im Rems-Murr-Kreis voranzubringen.

Der Zweckverband und die Gigabit Region Stuttgart GmbH unterstützen die Suche nach Alternativen für die betroffenen Kommunen. Nun stehen in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Gespräche mit der Telekom sowie anderen Anbietern an. Dabei soll das Interesse von weiteren Investoren gewonnen werden und der Breitbandausbau in der Folge schnellstmöglich fortgesetzt werden. Auch das in wenigen Wochen startende Bundesförderprogramm soll den betroffenen Gemeinden beim Glasfaserausbau neue Perspektiven eröffnen.

Die Gemeinden, der Zweckverband und die Gigabit Region Stuttgart stimmen sich weiterhin eng ab, um die neuen Anbieter in der Information sowie Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden zu unterstützen.

Hintergrund: Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr-Kreis

Die Region Stuttgart hat mit der Telekom vor mehreren Jahren eine Absichtserklärung über den flächendeckenden Breitband-Ausbau in der Region getroffen, wozu auch der Rems-Murr-Kreis gehört. 90 Prozent der Unternehmen und Haushalte sollen auf diese Weise bis 2030 schnelles Internet erhalten. Um die Interessen der 179 Städte und Gemeinden zu bündeln, wurde in jedem Landkreis sowie in der Landeshauptstadt Stuttgart ein Zweckverband gegründet. Für schnelles Internet im Kreis haben sich 2019 dabei die Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises mit dem Landkreis zusammengeschlossen und den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr gegründet. Er unterstützt die Kommunen und koordiniert den Breitbandausbau kreisweit.

Der Kooperationsvertrag mit der Telekom sichert jeder Kommune ein Angebot zum flächendeckenden Glasfaser-Ausbau bis 2030 zu.