Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Aufstellung von Vorschlagslisten
In Kürze müssen die Gemeinderatsgremien wieder Vorschlagslisten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 aufstellen. Wir suchen deshalb engagierte Personen, die bereit sind, das Schöffenamt im Falle ihrer Wahl durch den Schöffenausschuss, der auf Landesebene etabliert wird, auszuüben.
Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Personen, die an dieser Tätigkeit besonderes Interesse haben und die besonders engagiert sind, sollen bei gegebener Eignung berücksichtigt werden. Als Vermittlung zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz sowie die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten stärken. Sie bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Hauptverhandlung vor Gericht ein, sie üben dabei das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Voraussetzung für das Amt der Schöffin oder des Schöffen ist die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.
Nicht aufgenommen werden
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) vollenden würden.
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde Berglen wohnen.
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Berglen, Hauptamt, Frau Regina Ehmann oder Frau Corinna Sigloch, Telefon Telefonnummer: 07195/9757-20 oder E-Mail: regina.ehmann(@)berglen.de / corinna.sigloch(@)berglen.de zu bewerben. Ein Formular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.