Aktuelles: Gemeinde Berglen

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Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Artikel vom 07.02.2023

Infos zur Grundsteuer A

Seit Anfang 2023 werden von den Finanzämtern an Grundstückseigentümer Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Erklärungen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke versandt („Grundsteuer A).

In diesem Zusammenhang wenden sich Eigentümer mit Fragen zunehmend auch an Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Berglen.

Auf die Daten, welche die Finanzämter in ihren Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen angegeben haben, hat die Gemeindeverwaltung KEINEN Einfluss.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.

 

Die Telefonzentrale des Finanzamts Waiblingen (Telefonnummer: 07151 / 955-0) ist besetzt von

  • montags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
  • montags bis donnerstags von 13 Uhr bis 15:30 Uhr.
 

Die Telefonzentrale des Finanzamts Schorndorf (Telefonnummer: 07181 / 601-0) ist besetzt von

  • montags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
  • montags bis donnerstags von 13 Uhr bis 15:30 Uhr.
 

Besuche auf dem Finanzamt Waiblingen und Schorndorf sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Steuervordrucke können ohne Termin ausgehändigt werden. Weitere Möglichkeit: Kontaktformular auf der Internetseite des Waiblinger bzw. Schorndorfer Finanzamtes:

Waiblingen: www.finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_waiblingen

Schorndorf: www.finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_schorndorf

 

Weitere ausführliche Informationen und Hilfestellungen zur Abgabe der Steuererklärungen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie www.grundsteuer-a.landbw.de.

 

Sofern Sie Auskünfte aus dem Grundbuch benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Grundbuchamt. Kontaktdaten des Grundbuchamts Waiblingen: Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71332 Waiblingen, Telefon Telefonnummer: 07151 / 1664-0 bzw. www.amtsgericht-waiblingen.justiz-bw.de.

 

Die Bewertung der Grundstücke fällt in die Zuständigkeit der Finanzämter. Anhand der Steuererklärungen werden vom Finanzamt sog. Einheitswerte bzw. Grundsteuermessbeträge mit Wirkung ab 01.01.2025 festgestellt. Die entsprechenden Grundsteuermessbeträge bzw. –bescheide sind für die Gemeinden bindend. Über die Höhe der künftigen Grundsteuer für einzelne Objekte kann aktuell noch KEINE Auskunft gegeben werden. Dies wird frühestens ab Mitte 2024 möglich sein, wenn für einen Großteil der Grundstücke vom Finanzamt neue Grundsteuermessbeträge festgestellt worden sind.

 

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie vom gemeinsamen Gutachterausschuss in Winnenden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Gutachterausschuss.

 

Die Geschäftsstelle “Gemeinsamer Gutachterausschuss“ ist an folgenden Tagen telefonisch (Telefonnummer: 07195 / 13-167 und Telefonnummer: 07195 / 13-224) erreichbar:

  • montags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr.