Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Berglen am Mittwoch, 05.05.2021, 15:00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm Stockwiesen 1, 73663 Berglen (Einlass 14.30 Uhr)
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
- Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
- Verschiedenes
Alle Grundflächen (insb. Feld- und Waldgrundstücke) einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk (Zusammenhängende Grundflächen von mind. 75 Hektar im Eigentum einer Person/Personengemeinschaft) gehören, bilden einen gemein-schaftlichen Jagdbezirk. Die Eigentümer (Jagdgenossen) von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden die Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. Hofräume, Hausgärten etc.) gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Aufgrund des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 ist eine diesem neuen Recht angepasste Jagdgenossenschaftssatzung von der Versammlung der Jagdgenossen zu beschließen und der unteren Jagdbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Versammlung ist vom Jagdvorstand (Gemeinderat) einzuberufen.
Die Grundstückseigentümer (Jagdgenossen), die an der Versammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich bereits im Vorfeld mittels des abgedruckten Formulars für die Versammlung bei Frau Boschatzke, Rathaus Oppelsbohm, Beethovenstr. 14 - 20, 73663 Berglen (Tel.: 07195 / 975710, Fax: 07195 / 975719, e-mail: gudrun.boschatzke@berglen.de) anzumelden, damit die Veranstaltung entsprechend vorbereitet werden kann.
Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter ausüben. Auch hierfür kann das abgedruckte Formular verwandt werden. Bitte beachten Sie, dass auch für die Vertretung von Ehegatten und/oder sonstigen Miteigentümern eine Vertretungsvollmacht erforderlich ist. Die Zugangsberechtigung der Jagdgenossen wird beim Einlass überprüft.
Der Entwurf der zur Beschlussfassung vorgesehenen Satzung liegt im Rathaus Rathaus Oppelsbohm, Beethovenstr. 14 - 20, 73663 Berglen zur Einsichtnahme während den üblichen Öffnungszeiten aus (Zimmer 3, Frau Boschatzke). Der Entwurf kann auch über die Homepage der Gemeinde Berglen eingesehen werden (Rathaus/Aktuelles).
Bei Unklarheiten bzw. im Falle erst kürzlich erworbener Flurstücke wenden Sie sich bitte so zeitnah wie möglich an die Gemeindeverwaltung Frau Boschatzke, Tel. 07195 / 975710, die Ihnen gerne für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossen zur Verfügung steht.
Coronabedingt gibt es für die Durchführung der Veranstaltung besondere Auflagen:
- Ausschluss von der Versammlung für Personen die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen
- Zugewiesene Sitzplätze
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske)
- Erfassung der personenbezogenen Daten zur Rückverfolgung einer möglichen Infektionskette
- Bitte um Nutzung von Vertretungsvollmachten zur Reduzierung des Infektionsrisikos (siehe Beilage)
Bürgermeister
Maximilian Friedrich
Rückmeldevordruck Jagdgenossenversammlung 2021 (Microsoft Word Dokument, 27,03 KB, 19.04.2021)
Entwurf Satzung Jagdgenossenversammlung 2021 (Microsoft Word Dokument, 1,88 MB, 19.04.2021)