Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung
Nachdem durch die 3. ÄnderungsVO die Regelung der Ordnungswidrigkeiten Einzug in die CoronaVO gehalten hat, veröffentlichte das Sozialministerium über die angefügte Pressemitteilung den dazugehörenden Bußgeldkatalog. Hiermit wird die bisherige Lücke in der Verfolgung von Verstößen gegen die Regelungen der CoronaVO geschlossen.
Verstöße gegen die CoronaVO können nun landeseinheitlich geahndet werden. Beispielsweise kann bei einem Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen ein Bußgeld von 100 Euro bis 1.000 Euro pro Person verhängt werden oder bei der Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen gem. § 3 Abs. 6 CoronaVO ein Bußgeld zwischen 500 Euro bis 1.500 Euro.



