Gebühren für den Waldkindergarten Berglen während der Zwangsschließung durch die Corona-Pandemie
Die Gemeinde Berglen übernimmt den Abmangel für die nicht eingezogenen Elternbeiträge des Waldkindergartens Berglen e.V.
In der vergangenen Woche haben die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Berglen fraktionsübergreifend und einhellig zugestimmt, dass die Gemeinde bis auf weiteres vom Einzug der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und die Kernzeitbetreuung absieht.
Die KiTa- und Schulschließungen wurden vom Kultusministerium angeordnet. Der Beschluss erfolgte daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir werden hier über die weitere Entwicklung zu gegebener Zeit beraten und entscheiden.
Das Vorstandsteam des Waldkindergartens Berglen e.V. wurde von uns über diese Vorgehensweise unverzüglich informiert. Aufgrund der Struktur des Waldkindergartens als selbständiger Verein sowie vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen hatte der Verein beschlossen, dass die Elternbeiträge weiterhin eingezogen werden.
Die Gemeinde Berglen legt großen Wert darauf, dass im Gemeindegebiet einheitlich verfahren wird. Die entsprechenden Kosten für die Beiträge eines Monats betragen nach vorläufigen Berechnungen rund 3.500 €. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Maximilian Friedrich gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderats, die erneut fraktionsübergreifend und einstimmig dem Vorschlag zugestimmt haben, entschieden, dass auch der Waldkindergarten Berglen e.V. auf den Einzug der Betreuungsgebühren bis auf weiteres verzichten kann. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen. Wir möchten damit gleichzeitig auch unsere große Wertschätzung für die wichtige Arbeit des Waldkindergartens zum Ausdruck bringen.



