Vorsichtsmaßnahmen bei Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus
icon.crdate12.03.2020
Gemeinde Berglen
Rems-Murr-Kreis
Vorsichtsmaßnahmen bei Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus
Liebe Vereinsvorsitzende, Damen und Herren der Kirchengemeinden,
das Coronavirus ist derzeit in aller Munde. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreises aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus ‘empfiehlt, alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 100 Besucher*innen erwartet werden, vorläufig abzusagen.
Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus hat sich die Gemeinde Berglen entschieden, alle gemeindlichen Veranstaltungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen, die in gemeindeeigenen Räumen stattfinden sollen, zunächst bis einschließlich 30. April 2020, abzusagen.
Seit Tagen beobachtet die Verwaltung wie sich die Lage entwickelt. Aufgrund ständig steigender Erkrankungszahlen im gesamten Bundesgebiet, ist die Absage von Veranstaltungen für einen vorläufig überschaubaren Zeitraum ein sinnvolles Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dadurch Zeit zu gewinnen. Gleichzeitig kann und soll die Entscheidung der Gemeinde Berglen auch für alle anderen Veranstalter im Gemeindegebiet richtungsweisend sein und eine Hilfestellung für eigene Entscheidungen bieten. Alle Veranstalter werden deshalb dringend gebeten, die Durchführung ihrer Veranstaltungen, unabhängig von deren Größe, zu überdenken und die Möglichkeiten einer Terminverschiebung oder auch einer Absage sorgfältig zu prüfen.
Die Berglener Ortspolizeibehörde untersagt vorläufig keine Veranstaltungen. Außerhalb von öffentlichen Räumlichkeiten obliegt es dem Veranstalter, zu entscheiden, ob er seine Veranstaltung absagt oder nicht.
Falls keine Absage erfolgt, ergeht jedoch die Aufforderung, am Eingang Adresslisten auszulegen, in der sich jede*r Besucherin*in mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einzutragen hat. Wer sich weigert, das zu tun, darf nicht zur Veranstaltung. Die Listen mit den Daten sind spätestens drei Wochen nach der Veranstaltung zu vernichten, sofern sie sich nicht für die Nachforschung von möglichen Infektionswegen benötigt werden.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich bei diesen Maßnahme um eine reine Vorsorge handelt, da in Berglen bis heute kein bestätigter Fall vorliegt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Prozess in Sachen Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus dynamisch ist und sich ständig ändern kann. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Dies ist nun der Stand von heute.
Auf die entsprechenden Hinweise auf der Website des Rems-Murr-Kreises: https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-soziales/gesundheit/coronavirus-aktuelle-informationen/ wird verwiesen.
Für Fragen, die durch diese Informationen nicht beantwortet werden, hat das Landratsamt eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 07151/501-3000 können sich Bürgerinnen und Bürger werktags von 8 bis 17 Uhr an das Gesundheitsamt wenden. Dieser Service ergänzt die bestehenden Angebote des Landesgesundheitsamtes und des Robert-Koch-Instituts. Sollte sich die Lage zuspitzen, wird die Erreichbarkeit ausgeweitet.
Begründung:
SARS-CoV-2 wird im Wege der Tröpfcheninfektion z.B. durch Husten, Niesen oder auch bei engeren face-to-face Kontakten von Mensch zu Mensch übertragen. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems mit unter Umständen drastischen Folgen für Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf zu verhindern, muss die Ausbreitung des Virus eingedämmt und die Ausbreitung des Infektionsgeschehens soweit wie möglich verlangsamt werden.
Aus anderen Ländern werden größere Ausbrüche im Zusammenhang mit Konferenzen (Singapur) und Gottesdiensten (Südkorea) berichtet. In Nordrhein-Westfalen wurde ein weitreichendes Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit einer Karnevalsveranstaltung beschrieben. Wenn es auf Veranstaltungen zu Infektionen einer großen Zahl von Personen kommt, ist eine erfolgreiche Eindämmung kaum mehr möglich.
Stand: 12.03.2020
Gemeinde Berglen
gez. Boschatzke
- Ortspolizeibehörde -