Wegen der langanhaltenden Trockenheit und Hitze besteht in unseren Wäldern und auch auf Wiesen eine erhöhte Brandgefahr. Ein Großteil der Brände entsteht durch Fahrlässigkeit und ist daher weitgehend vermeidbar.
Folgende Regeln müssen deshalb beim Umgang mit Feuer unbedingt eingehalten werden:
- Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober absolutes Rauchverbot, das jetzt besonders zu beachten ist.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Wald entfernt sein.
- Auch eine im Wald oder auf einer Wiese liegende Flasche oder Glasscherbe wird zum Brennglas und kann ebenso wie der heiße Auspuff eines am Waldrand geparkten Autos einen Waldbrand verursachen.
Das Ordnungsamt der Gemeine Berglen hat deshalb bis auf Weiteres das Grillen und Feuermachen auf öffentlichen Grillplätzen verboten. Davon betroffen sind:
- Waldspielplatz Kottweil
- Dirtbike-Strecke Steinach
- Kinderspielplatz Reichenbach
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grillen auf mitgebrachten Gartengrillgeräten auch nicht gestattet ist.
Es handelt sich bei diesem Verbot um eine reine Sicherheitsmaßnahme. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch sämtliche Gartenbesitzer werden gebeten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen, wenn sie mit offenem Feuer umgehen.
Wir bitten um Beachtung dieser Regeln. Verstöße bitte wir umgehend bei der Polizei (Tel. 110) oder bei bereits vorhandener akuter Waldbrandgefahr der Feuerwehrleitstelle (Tel. 112) zu melden.



