Anzeige von Vereinsveranstaltungen nach Landesgaststättengesetz
Durch das neue Gaststättengesetz wird ab 1. Januar 2026 auch die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen weggefallen und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Dies betrifft beispielsweise die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen der Vereine. Der Verantwortliche für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass meldet nunmehr lediglich zwei Wochen vorher den Betrieb unter Angabe des Namens der ladungsfähigen Anschrift und des Ortes und des Zeitraumes der Veranstaltung an. Es wurde dabei ein Textformerfordernis normiert, so dass eine Anzeige nicht mündlich erfolgen kann.
Fliegende Bauten (z. B. Festzelte) sind mindestens eine Woche vor Beginn der Aufstellarbeiten der zuständigen Baurechtsbehörde anzuzeigen. Es ist rechtzeitig ein Abnahmetermin zu vereinbaren.
Alle Informationen und Formulare hierzu finden Sie hier.



