Die diesjährige Sportlerehrung findet am Donnerstag, 19. März 2026 statt.
Zur Ehrung vorgesehen sind Sportlerinnen und Sportler aus Berglen, welche in der Zeit vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2025 eine besonders erfolgreiche Leistung erbracht haben.
Mit der Sportlermedaille werden folgende Leistungen geehrt:
a) von Einzelkämpferinnen oder –kämpfern (Amateure) bei Jugend-, Junioren- oder
Senioren-Meisterschaften,
b) von Amateur-Mannschaften – bei Jugend-, Junioren- oder Senioren-
Meisterschaften.
Geehrt wird jedoch nur die 1. Mannschaft in derselben Klasse einer Sportart.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Sportlermedaille in Bronze:
Die Erringung
- eines 1. Platzes bei einer Kreismeisterschaft
- eines 1. – 3. Platzes bei einer Bezirksmeisterschaft
- einer Einzel- und Mannschaftsmeisterschaft auf der Kreis- und Bezirksebene
Sportlermedaille in Silber:
Die Erringung
- eines 1. – 3. Platzes bei einer württembergischen Meisterschaft
- eines 1. – 5. Platzes bei einer baden-württembergischen Meisterschaft
- eines 1. – 8. Platzes bei einer süddeutschen Meisterschaft
- einer Teilnahme bei einer Deutschen Meisterschaft
Sportlermedaille in Gold:
- Die Erringung eines 1. – 10. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft
- Die Aufstellung eines anerkannten Deutschen-, Europa- oder Weltrekords
- Die Teilnahme an einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder an einer Olympiade
Bei der Ehrung von Mannschaften können auch Ersatzleute, die mitgewirkt haben, berücksichtigt werden, jedoch darf die Mannschaftsstärke dadurch um nicht mehr als 20 % überschritten werden. Mannschaftstrainer und Betreuer erhalten ebenfalls eine Medaille.
Im Einzelfall können auf Antrag weitere sportliche Leistungen, die von den vorgenannten Regelungen nicht erfasst werden (z.B. Bestzeiten und Rekorde, Berufung in einen Leistungskader etc.), berücksichtigt werden.
Da der Gemeinde die sportlichen Erfolge im Einzelnen nicht bekannt sind, bitten wir Vereine, Freunde oder Bekannte der erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, der Gemeindeverwaltung (Sabrina Blessing, Telefon Telefonnummer: 07195 / 97 57 – 51, E-Mail: vorzimmer(@)berglen.de) bis spätestens 22. Februar 2026 diejenigen Personen zu nennen, die nach den gemeindlichen Grundsätzen zu ehren sind. Bitte übermitteln Sie uns den Namen, die Anschrift und einen Nachweis über die erbrachte Leistung (z. B. Urkunde).



