Die Gemeinde Berglen erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) die Fortschreibung des vereinfachten Lärmaktionsplans unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplans und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus:
Gemeindeverwaltung Berglen
Rathaus Oppelsbohm, Ordnungsamt (Zimmer 3)
Beethovenstr. 14 – 20, 73663 Berglen
Den Entwurf des Lärmaktionsplans können Sie ebenso unten einsehen.
Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, per E-Mail (gudrun.boschatzke@berglen.de) oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 10.03.2025 vorgebracht werden. Ansprechpartner im Rathaus für Rückfragen ist Frau Boschatzke (Tel. 07195 975710).
Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.
Berglen, den 10.02.2025
gez. Holger Niederberger
Bürgermeister
LAP Berichterstattung HVS Berglen (PDF-Dokument, 547,63 KB, 24.02.2025)
Umgebungslärmkartierung Berglen 2022 (PDF-Dokument, 5,14 MB, 24.02.2025)
Umgebungslärmkartierung 24 Stunden (PDF-Dokument, 3,90 MB, 24.02.2025)
Umgebungslärmkartierung Nacht (PDF-Dokument, 3,81 MB, 24.02.2025)