Grundsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025
icon.crdate27.11.2024
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Grundsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025
In der Gemeinderatssitzung am 19. November 2024 hat der Gemeinderat die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.
Der Hebesatz der Grundsteuer A erhöht sich von derzeit 380 % auf 420 %, der Hebesatz der Grundsteuer B sinkt von derzeit 380 % auf 170 %.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 %.
Zur Ermittlung der Grundsteuerbelastung die Sie als Grundstückseigentümer ab dem 1. Januar 2025 tragen müssen, multiplizieren Sie den jeweiligen Hebesatz mit dem vom Finanzamt per Bescheid übermittelten Grundsteuermessbetrag.
Basis für die Berechnung der Grundsteuerhebesätze ist die Summe der für das Jahr 2024 veranlagten Grundsteuer.
Dieses Steueraufkommen wurde durch die Gesamtsumme der durch das Finanzamt berechneten und an die Gemeinde übermittelten Grundsteuermessbeträge dividiert und somit der Hebesatz ermittelt.
Damit trägt die Gemeinde Berglen dem freiwilligen Ziel einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform Rechnung.
Das Land Baden-Württemberg weist in seinem Transparenzregister eine Bandbreite von 170 % bis 188 % für einen aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B in der Gemeinde Berglen aus.
Bitte beachten Sie, dass aufkommensneutral nicht bedeutet, dass jeder Steuerzahler ab dem 1. Januar 2025 weiterhin die gleiche Steuerlast trägt.
Die Gesamtsumme des Steueraufkommens der jeweiligen Kommune soll sich nicht verändern. Für einzelne Grundstückseigentümer kann es deutliche Verschiebungen geben.
Die Bewertung der Grundstücke und Ermittlung des Grundsteuermessbetrags (welcher die Grundlage für die Grundsteuer ist) erfolgt durch das Finanzamt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegen den Grundsteuerbescheid, den Sie von der Gemeinde Berglen erhalten, keinen Widerspruch bzgl. der Höhe des Grundsteuermessbetrags einlegen können.
Voraussichtlich im Dezember werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versandt.
Hier geht es zu den FAQs des Bundesfinanzministeriums.
Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025 (PDF-Dokument, 1,47 MB, 27.11.2024).