Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds „Hochwasserhilfe Rems-Murr-Kreis“
Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds „Hochwasserhilfe Rems-Murr-Kreis“ für Schäden durch das Hochwasser im Juni 2024 – jetzt Antrag bis zum 15. Dezember 2024 stellen
Aufgrund der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2024 ist es zu extremen Schäden am Eigentum von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Berglen gekommen. Der Rems-Murr-Kreis hat zugunsten der Betroffenen (Härtefälle) ein Spendenkonto eingerichtet. Die Gemeinde Berglen möchte diese ihr zugewiesenen Spenden möglichst verantwortungsvoll und fair verteilen.
Als Härtefälle gelten Betroffene, die nach Inanspruchnahme von Versicherungsleistung-gen und Ausschöpfung aller staatlichen Hilfen mit Blick auf die jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse in besonderem Maß geschädigt sind. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung festzustellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle
- Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Berglen am 1. Juni 2024
- Vereine mit Sitz in Berglen
- Betriebe mit Sitz in Berglen
- Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Objekten in der Gemeinde Berglen
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Die Spendengelder können lediglich zum Ausgleich von Schäden, die durch die Unwetterkatastrophen im Juni 2024 im Gemeindegebiet Berglen entstanden sind, beantragt werden.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie über die Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds PDF-Dokument210,40 KB12.11.2024 „Hochwasserhilfe Rems-Murr-Kreis“ für Schäden durch das Hochwasser im Juni 2024.
Bis wann muss der Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein?
Der Antrag PDF-Dokument154,27 KB12.11.2024 ist schriftlich bis zum 15. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.



