Volksbegehrens "Landtag verkleinern"
icon.crdate26.09.2024
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Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" und über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
Derzeit läuft das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit dem Ziel, die Anzahl der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg zu reduzieren.
Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt zum Landtag sind:
- alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?
Freie Unterschriftensammlung
Vom 12. September 2024 bis 11. Februar 2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt. Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ender der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet
Amtliche Unterschriftensammlung
Vom 11.September 2024 bis 10. Dezember 2024 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können.
Für Eintragungswillige wird die Eintragungslisten in der Gemeinde Berglen im Rathaus Oppelsbohm, Bürgerbüro, Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen, zu folgenden Öffnungszeiten bereitgehalten:
Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 18.30 Uhr
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.
Hier (PDF-Dokument, 114,43 KB, 26.09.2024) gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung.
Hier gelangen Sie zur Internetseite der Verantwortlichen. Dort erhalten Sie nähere Informationen und das Formular für die "freie Unterschriftensammlung".