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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Sonderlinie „Unwetterhilfe“

Erstelldatum01.08.2024

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) können unter bestimmten Voraussetzungen Privatpersonen, Unternehmen und Vereine durch eine Förderung der ELR Sonderlinie „Unwetterhilfe“ unterstützt werden, die von den Unwettern zwischen dem 30. Mai und 3. Juni 2024 betroffen sind. Förderfähig sind Projekte mit den Förderschwerpunkten Grundversorgung, Wohnen und Arbeiten.