Einbau von Gartenwasserzählern
Gemäß der Abwassersatzung der Gemeinde Berglen können Trinkwassermengen die aus dem Leitungsnetz der Gemeinde bezogen, aber nachweislich nicht in den Kanal eingeleitet werden von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die entsprechende Wassermenge muss hierbei jedoch mindestens 20 m³ im Jahr überschreiten, oder mittels eines geeichten Zwischenzählers erfasst werden. Zwei Varianten sind in Berglen hierbei möglich:
Variante 1:
Der Zwischenzähler wird von der Gemeinde Berglen installiert, unterhalten und nach Ablauf der Eichdauer ausgewechselt. Diese Zähler werden im Zuge der Wasserzählerablesung mit erfasst und bei der Jahresabrechnung automatisch berücksichtigt. Für den Zwischenzähler fällt eine monatliche Grundgebühr in Höhe von derzeit 0,40 €/Monat an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wasserzähler frostsicher und frei zugänglich installiert werden kann. Diese Voraussetzungen in der Hausinstallation sind durch den Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu schaffen.
Variante 2:
Der Zwischenzähler wird vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten installiert, unterhalten und nach Ablauf der Eichdauer ausgewechselt. Die Installation eines solchen Zählers muss durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen erfolgen, bei der Gemeinde Berglen angezeigt und durch das Wasserwerk abgenommen und plombiert werden. Diese Zähler werden im Zuge der Wasserzählerablesung nicht erfasst und bei der Jahresabrechnung nicht automatisiert berücksichtigt (diese Zähler können im Abrechnungssystem nicht hinterlegt werden). Die Anschlussnehmer müssen spätestens einen Monat nach Erhalt der Wasser-/Abwasserabrechnung des entsprechenden Jahres (selbstverständlich auch gerne während des Ablesezeitraums) ihren Zählerstand schriftlich mitteilen, damit die Abrechnung rückwirkend korrigiert werden kann.
Natürlich darf nach keinem der Wasserzähler eine weitere Abnahmestelle liegen, als die Stelle deren Abnahme nachweislich nicht in den Kanal einleitet.
Beide Varianten müssen vor der Installation oder Beauftragung der Installation bei der Gemeinde angemeldet werden (Frau Fritz; Telefonnummer: Tel. 07195 97 57 34; Email: verena.fritz@berglen.de).
Gerade die trockenen Sommer der letzten Jahre haben zu etlichen Anfragen für die Installation von Gartenwasserzählern geführt. Nicht in jedem Falle ist eine solche Installation jedoch wirtschaftlich sinnvoll (Umbau Hausinstallation, Anschaffungskosten Zähler bzw. Zählergrundgebühr), da die Trinkwassergebühr weiterhin für diese Wassermengen anfällt.
Oft wird auch die tatsächliche Gießwassermenge pro Jahr überschätzt. Bedenken Sie bitte, dass 1 Kubikmeter 1.000 Liter, also ca. 100 vollen Gießkannen entspricht, d.h. Sie reduzieren Ihre Schmutzwassergebühr pro gefüllter Gießkanne um derzeit 0,0271 €. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist es besser das Regenwasser Ihrer Dachflächen aufzufangen und als Gießwasser zu nutzen, als Trinkwasser, welches erst aufbereitet und gegebenenfalls über Pumpen zu Ihrem Grundstück gefördert werden muss. Auch die Abwasserkanäle und die Kläranlage können so entlastet werden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Daniel Schreiber (Tel. Telefonnummer: 0 71 95 / 97 57 30; E-Mail: daniel.schreiber@berglen.de) wenden.