Das Landratsamt Rems-Murr hat eine Allgemeinverfügung zur Untersagung und Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen, die zunächst vom 18.08.2022 bis zum 30.09.2022 gilt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Landratsamt Rems-Murr hat eine Allgemeinverfügung zur Untersagung und Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen, die zunächst vom 18.08.2022 bis zum 30.09.2022 gilt.
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