Erster Jugendgemeinderat in Berglen wird gewählt – Sei dabei und bewirb Dich!
Beim Jugendhearing am 5. November 2024 haben sich die Jugendlichen aus Berglen mit deutlicher Mehrheit für die Gründung eines Jugendgemeinderats entschieden. Nun ist es endlich soweit, im Zeitraum von 1. April bis 11. April 2025 wird der erste Jugendgemeinderat gewählt. Alle Jugendlichen in Berglen, die am 11. April zwischen 12 und 18 Jahre alt sind, können im Wahlzeitraum bequem online abstimmen. Genauere Informationen teilen wir Euch kurz vor der Wahl mit.
Der Jugendgemeinderat soll eine Stimme für alle jungen Menschen in Berglen sein und Projekte sowie Anliegen umsetzen, die Euch am Herzen liegen. Mögliche Aktionen könnten sein:
• Treffpunkte für Jugendliche mitgestalten
• Veranstaltungen für Jugendliche organisieren
• Nachhaltigkeitsprojekte wie Müllsammelaktionen
Egal, ob Ihr Euch für mehr Freizeitangebote, Aktionen für Jugendliche oder bessere Beteiligungsmöglichkeiten einsetzen möchtest – hier bekommt Ihr die Plattform, um wirklich etwas zu bewegen.
Wer kann sich bewerben?
Wer am 11. April 2025 zwischen 12 und 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Berglen lebt, kann sich bewerben.
➡ Bewerbungszeitraum: 7. Februar bis 10. März 2025!!
Folgende Angaben brauchen wir von den Bewerberinnen und Bewerbern (s. Bewerbungsbogen (PDF-Dokument, 428,72 KB, 09.01.2025)):
- Vor- und Zuname,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- Angaben zur aktuellen Lebenssituation (Schule, Ausbildung, Studium)
- Aktuelles Lichtbild,
- Eigenhändige Unterschrift,
- Einverständniserklärung der Eltern, sofern die Bewerberin/der Bewerber noch nicht volljährig ist,
- Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten.
Macht mit und seid die Stimme der Jugend in Berglen! Packt diese Chance und bringt Eure Ideen ein –Eure Meinung zählt! Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Gemeinde.
Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen! Einfach den oben verlinkten Bogen ausfüllen und per Post an die Gemeinde Berglen senden oder bei uns abgeben (Gemeindeverwaltung Oppelsbohm, Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen). Gerne könnt Ihr den Bogen auch abfotografieren und per E-Mail an hauptamt(@)berglen.de senden.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an das Hauptamt (Telefonnummer: 07195 9757-20, hauptamt(@)berglen.de) wenden oder direkt Kontakt mit Yvonne Larsen, Leiterin der offenen Jugendarbeit in Berglen, aufnehmen. Sie ist über WhatsApp erreichbar unter Mobiltelefon: 0151 62842211, per Mail an jugendbeteiligung(@)berglen.de oder über Instagram unter @jugendbeteiligung_berglen.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam spannende Projekte anzugehen!
Hinweis: Das Projekt wird gefördert durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Jugendgemeinderat Berglen (JGR Berglen)
Wichtig zu wissen
Als Mitglied des Jugendgemeinderats gehört das zu meinen Aufgaben
- Rechtliches
In Baden-Württemberg gibt es viele Gesetze, eines davon ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW). Die GemO BW regelt zum Beispiel, wie ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin gewählt wird oder welche Rechte man als Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin hat.
Für Kinder und Jugendliche gibt es einen wichtigen Paragraphen in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg: §41a GemO BW. Hier steht, dass Kinder bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde in angemessener Weise beteiligt werden sollen – Jugendliche müssen sogar beteiligt werden. Damit das gut gelingen kann, soll in Berglen ein Jugendgemeinderat eingerichtet werden.
- Aufgaben des Jugendgemeinderats
Der Jugendgemeinderat wirkt in allen die Jugend in Berglen betreffenden Angelegenheiten mit. Er hat die Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Berglen gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung zu vertreten. Das heißt, dass allgemeine Anliegen oder Interessen direkt an Dich als Mitglied des Jugendgemeinderats herangetragen werden können. Deine Aufgabe ist es dann, im Gremium darüber zu berichten. Der Jugendgemeinderat überlegt in der Sitzung zusammen mit der Verwaltung, ob und wie die Interessen gemeinsam umgesetzt werden können. Damit hast Du als Mitglied des Jugendgemeinderats eine ganz wichtige Aufgabe: Du erklärst den Mitarbeitenden in der Verwaltung, was Kinder und Jugendliche wollen und brauchen und erarbeitest dann zusammen mit der Verwaltung eine Lösung.
- Amtszeit und Größe des Gremiums
In den Jugendgemeinderat ist man für zwei Jahre gewählt. Wenn man aus dem Jugendgemeinderat austreten möchte, dann muss man sich beim Bürgermeister der Gemeinde Berglen abmelden. In den Jugendgemeinderat werden sieben Mitglieder gewählt, die ehrenamtlich tätig sind.
- Sitzungen
Die Sitzungen des Jugendgemeinderats Berglen finden mindestens viermal pro Jahr im Rathaus statt. Von der Verwaltung ist immer jemand dabei: normalerweise kommt eine Mitarbeiterin des Jugendreferats und unterstützt das Gremium beim Ideen sammeln, Koordinieren und Umsetzen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, das heißt, dass auch andere interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer kommen können.
- Projekte
Mögliche Aktionen könnten sein
- Treffpunkte für Jugendliche mitgestalten
- Veranstaltungen für Jugendliche organisieren
- Nachhaltigkeitsprojekte wie Müllsammelaktion
Das Gremium kann eigene Schwerdpunkte setzen. Das Jugendreferat und die Gemeindeverwaltung freuen sich schon auf Dich und Deine Projektideen!
Wer darf wählen
Wahlberechtigt sind nach § 2 der Wahlordnung alle Jugendlichen, zwischen dem vollendeten zwölften und 18. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berglen haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und Nationalität. Stichtag ist der Wahltag.
Einfach ausgedrückt heißt das:
- Du darfst (schon) wählen, wenn Du spätestens am 11. April diesen Jahres 12 Jahre alt wirst ...
- Du darfst (noch) wählen, wenn Du am 11. April diesen Jahres höchstens 18 Jahre alt bist ...
- ... UND seit mindestens drei Monaten in Berglen wohnst.
Wie kann ich wählen
Im Zeitraum vom 24. März bis 31. März 2025 senden wir Dir einen Brief mit Deinem persönlichen sechsstelligen Zugangscode zu. Damit kannst Du Dich ganz einfach vom 1. April bis 11. April einloggen und online wählen. Sobald Du Deine Stimmen abgebeben hast, ist der Wahl-Code verbraucht und kann nicht mehr verwendet werden.
Bei Verlust des Wahlcodes melde Dich bitte bei uns. Wir schicken Dir Deinen TAN dann nochmal zu.
Wo, wie und bis wann kann ich mich bewerben
Auch hier hilft ein Blick in die Wahlordnung: In § 2 steht, dass alle wahlberechtigten Jugendlichen auch wählbar sind.
Konkret heißt das, dass Du Dich bewerben darfst, wenn:
- Du am 11. April diesen Jahres mindestens 12 Jahre alt bist ...
- Du am 11. April diesen Jahres höchstens 18 Jahre alt bist ...
- ... UND Du seit mindestens drei Monaten in Berglen wohnst.
Du hast Dich entschieden, zu kandidieren? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Einfach den Bewerbungsbogen (PDF-Dokument, 428,72 KB, 09.01.2025) ausfüllen und ab 7. Februar per Post an die Gemeinde Berglen senden oder bei uns abgeben (Gemeindeverwaltung Oppelsbohm, Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen). Gerne kannst Du den Bogen auch abfotografieren und per E-Mail an hauptamt(@)berglen.de senden.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Berglen eingegangen sein, sonst können wir Deine Bewerbung leider nicht annehmen.
Wichtig: Damit wir Werbung machen und die Daten veröffentlicht werden können, benötigen wir Dein Einverständnis (wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, auch das Deiner Eltern). Bitte unterzeichne dafür die Einwilligung auf dem Bewerbungsformular. Neben Veröffentlichungen in den Sozialen Medien ist ein Fotoshooting zur Erstellung eines Wahlplakats und eine Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in der Mensa der Nachbarschaftsschule geplant.