Allgemeines: Gemeinde Berglen

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Aktuelles

In der Gemeinde Berglen gibt es acht Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Zudem gibt es den Waldkindergarten e.V. für Kinder ab drei Jahren.

Das umfangreiche Angebot der Gemeinde Berglen umfasst für Kinder ab einem Jahr eine Betreuung in der Krippe im Kinderhaus Steinach sowie dem Kinderhaus Löwenzahn in Rettersburg. Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt werden in den Kindertageseinrichtungen in Vorderweißbuch, Oppelsbohm, Steinach und Rettersburg betreut.

Aktuell ensteht in Oppelsbohm neben der bestehenden Kita Rappelkiste die neue Kita "Rasselbande", die Platz für drei Gruppen für Kinder von zwei bis sechs Jahren bietet. Diese soll im Frühjahr 2025 fertiggestellt werden.

Zudem entsteht auf dem Gelände des KTSV Hößlinswart e. V. ein Naturkindergarten, der Platz für 20 Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt bietet. Dieser soll im Herbst 2024 fertiggestellt werden.

Beide Einrichtungen werden verlängerte Öffnungszeiten (sechs- oder siebenstündige Betreuung) anbieten.

Anmeldeverfahren

Die Plätze für die Kindertageseinrichtungen in Berglen werden zentral von der Gemeindeverwaltung vergeben. Eine Anmeldung des Kindes für einen Betreuungsplatz ab einem Jahr sollte zeitnah nach Geburt erfolgen. Für eine Betreuung von Kindern ab zwei Jahren ist die Anmeldung, soweit möglich, 1,5 bis ein Jahr vor gewünschtem Aufnahmedatum erforderlich.

Zu Beginn des Kalenderjahres wird das Anmeldeverfahren für das kommende Kindergartenjahr (September bis August) durchgeführt. Eine verbindliche Zusage wird in der Regel vier Monate vor Aufnahmedatum an die Eltern verschickt.

Die Platzvergabe und damit auch die Zuteilung der Wunscheinrichtungen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Diese sind die Betreuung von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung, der benötigte Betreuungsumfang, die Berufstätigkeit der Eltern, ggf. eine Alleinerziehung und das Alter des Kindes.

Unser Leitbild

Mit dem Start in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Berglen kommen große Veränderungen auf Ihr Kind und Sie zu. Um Ihrem Kind und Ihnen den Neubeginn zu erleichtern, schaffen wir eine offene, vertrauensvolle und anregende Atmosphäre. Ihr Kind steht bei uns im Mittelpunkt, denn jedes Kind ist einzigartig in seiner Entwicklung und seiner religiösen und kulturellen Herkunft. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf die Stärken ihres Kindes und helfen dieses Potenzial auszubauen. Ihr Kind wird ermutigt sich in vielfältiger Weise neu auszuprobieren.

Durch verschiedene Lernbereiche und Materialien geben wir den Kindern unterschiedlichste  Anregungen sich auszudrücken und weiterzuentwickeln. Die Kinder erleben christlich geprägte Feste und Traditionen im Tages – und Jahresablauf. Im Umgang miteinander lernen die Kinder ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und auszudrücken. Ihr Kind erkennt dabei seine eigenen Grenzen und die der anderen. Diese Erfahrungen ermöglichen Ihrem Kind sich in eine soziale Gemeinschaft einzufügen. Dies stärkt sein Selbstwertgefühl und sein Selbstbewusstsein.

Die frühe Kindheit als lernintensivste Zeit bildet die Grundlage für späteres erfolgreiches schulisches Lernen. Mit dem Orientierungsplan stärkt Baden-Württemberg die Kindertageseinrichtung als Ort dieser frühkindlichen Bildung und Erziehung. Wir begleiten individuell die Bildungsprozesse Ihres Kindes, um seine Entwicklung positiv zu unterstützen. Durch eine Verzahnung von Kindertageseinrichtung und Schule werden die Kinder bestmöglichst auf die Schule vorbereitet. Die Kindertageseinrichtung ist ein Lern- und Lebensort für alle Kinder. Wir nehmen uns Zeit für die Belange Ihres Kindes und dem vertrauensvollen  Austausch mit Ihnen als Eltern. Durch die individuelle Beobachtung Ihres Kindes können wir seine Entwicklung dokumentieren und in einem Lerntagebuch (Portfolio) sichtbar machen. Diese Beobachtungen bilden die Grundlage für Entwicklungsgespräche mit Ihnen. Um für Sie ein Netzwerk der Unterstützung mitzugestalten, arbeiten wir mit den unterschiedlichsten Institutionen und Einrichtungen zusammen.

Sie können gerne Ihre  Anregungen, Sorgen und Wünsche an uns herantragen. Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen einen guten Start.

Zuschüsse zu den Kinderbetreuungsgebühren

Zuschüsse zu den Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind

  • eine Kinderkrippe
  • eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
  • eine Ganztagskindergartengruppe

besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII besitzt.

Gesetzliche Grundlage und Kostenübernahme

Gesetzesgrundlage sind §22 und §23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Berechnung der Kostenübernahme folgt entsprechend den Sozialhilfevorschriften des 12. Sozialgesetzbuches. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag beim Kreisjugendamt gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. Eine Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten ist nicht erforderlich.

Die Kosten für anfallende Gebühren können abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforderlich (z. B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit/Schulbesuchs der Eltern/des Elternteils) ist. Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit auch gegeben, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Regelbetreuung besucht.

Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung

Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:

  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate zzgl. Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, o.ä.) 
  • Belege für sonstige Einkünfte und Sozialleistungen (z. B. Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.) 
  • Einkommensunterlagen bei Selbstständigen 
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft
  • Nachweise über Ausgaben für Versicherungen, Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen (z. B. Darlehen)

Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung übernommen werden können. Eine Entscheidung über die Kostenübernahme ist erst möglich, wenn alle Anträge und Unterlagen vollständig sind.

Kontakt Kreisjugendamt
Winnender Str. 30/1
71332 Waiblingen
E-Mail: kreisjugendamt(@)rems-murr-kreis.de

Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge

Wer Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigt, meldet sich bei Frau Tanja Knodel-Gobin im Haupt- und Personalamt, Telefon Telefonnummer: 07195 9757-24 oder per E-Mail: tanja.knodel-gobin(@)berglen.de.
Unser Integrationsteam unterstützt geflüchtete Mitbürger ohne Deutschkenntnisse beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. Kinderbetreuungskosten) oder beim Übersetzen von Informationen durch die Kindertageseinrichtungen (z. B. Elternbriefe).
E-Mail: integration(@)berglen.de
Telefon: Telefonnummer: 07195 9757-16 bzw. -17

 

Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen für Familien finden Sie außerdem auf der Homepage des Bundesministeriums für Familen, Senioren, Frauen und Jugend.