Rathaus & Gemeinderat | Steuern & Gebühren
Steuern & Gebühren
Steuern
Gewerbesteuer Hebesatz 350 v. H.
Grundsteuer A Hebesatz 320 v. H. (Landwirtschaft)
Grundsteuer B Hebesatz 320 v. H.
Hundesteuer
- für Ersthund 72,00 EUR
- für jeden weiteren Hund 144,00 EUR
- für Kampfhund 240,00 EUR
- für jeden weiteren Kampfhund 480,00 EUR
- Zwingersteuer (bis 5 Hunde) 72,00 EUR
- Verwaltungsgebühr für Ersatzsteuermarke 10,00 EUR
Ver- / Entsorgungsgebühren
- Abwassergebühr: 3,60 EUR/m³
- Abwassergebühr - Grundgebühr Zähler 3 - 5 m³/h: monatlich
5,50 EUR
- Frischwassergebühr - Grundgebühr Zähler 3 - 5 m³/h (zzgl.
7 % MwSt.): monatlich 5,50 EUR
- Frischwassergebühr- Verbrauchsgebühr (zzgl. 7 % MwSt.):
2,00 EUR/m³
Kindergartengebühren
Gültig von 01.09.2009 bis 31.08.2010
| Bei
Familien mit Kindern unter 18 Jahren |
Kindergärten
ohne Anpassung an die Schulferien |
Kindergärten
mit Anpassung an die Schulferien |
Kindergarten
Vorderweißbuch |
| 1 |
88,00 EUR |
80,00 EUR |
64,00 EUR |
| 2 |
67,00 EUR |
61,00 EUR |
49,00 EUR |
| 3 |
45,00 EUR |
41,00 EUR |
33,00 EUR |
| ab 4 |
15,00 EUR |
14,00 EUR |
12,00 EUR |
Gültig von 01.09.2010 bis 31.08.2011
| Bei
Familien mit Kindern unter 18 Jahren |
Kindergärten
ohne Anpassung an die Schulferien |
Kindergärten
mit Anpassung an die Schulferien |
Kindergarten
Vorderweißbuch |
| 1 |
92,00 EUR |
83,00 EUR |
67,00 EUR |
| 2 |
70,00 EUR |
63,00 EUR |
51,00 EUR |
| 3 |
47,00 EUR |
43,00 EUR |
35,00 EUR |
| ab 4 |
16,00 EUR |
15,00 EUR |
12,00 EUR |
Entgelte für Verlässliche Grundschule
Entgelte für Erweiterte Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
- 40,00 EUR / Monat / Kind
Für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren
- 30,00 EUR / Monat / Kind
Für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren
- 15,00 EUR / Monat / Kind
Für Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Das Entgelt wird für 11 Monate im Jahr erhoben, der Ferienmonat August
ist beitragsfrei. Die Anmeldung für einzelne Wochentage ist möglich.
Bei Anmeldung für bis zu 2 Wochentage wird die Hälfte der o. g. Entgeltbeträge
verlangt.
Bestattungsgebühren
Verwaltungsgebühren:
- Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals: 30,00 EUR
- Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde je Einzelgrabfläche: 15,00 EUR
- Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen, Gebeinen oder Urnen: 80,00 EUR
- Zulassung gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern: 40,00 EUR
Benutzungsgebühren:
- Bestattungsgebühren
- für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr an
- im einfach tiefen Grab: 559,00 EUR
- im vertieften Grab: 660,00 EUR
- für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Tot- und Fehlgeburten: 39,00 EUR
- ein Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von je: 50%
- Beisetzung von Aschen
- Regelmäßig: 160,00 EUR
- ein Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von je: 50%
- Überlassung eines Reihengrabes
- für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr an: 930,00 EUR
- für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Tot- und Fehlgeburten: 430,00 EUR
- Überlassung eines Urnenreihengrabes: 420,00 EUR
- Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
- Einzelwahlgrab einfachtief 1.350,00 EUR
- Einzelwahlgrab doppeltief 1.920,00 EUR
- Doppelwahlgrab einfachtief 3.270,00 EUR
- Doppelwahlgrab doppeltief 4.650,00 EUR
- Kinderwahlgrab: 630,00 EUR
- Urnenwahlgrab: 870,00 EUR
- erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
- für die Dauer einer Nutzungsperiode
- Einzelwahlgrab einfachtief 1.350,00 EUR
- Einzelwahlgrab doppeltief 1.920,00 EUR
- Doppelwahlgrab einfachtief 3.270,00 EUR
- Doppelwahlgrab doppeltief 4.650,00 EUR
- Kinderwahlgrab: 630,00 EUR
- Urnenwahlgrab: 870,00 EUR
- für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.
- Einzelwahlgrab einfachtief 45,00 EUR
- Einzelwahlgrab doppeltief 64,00 EUR
- Doppelwahlgrab einfachtief ab 109,00 EUR
- Doppelwahlgrab doppeltief 155,00 EUR
- Kinderwahlgrab: 21,00 EUR
- Urnenwahlgrab: 29,00 EUR
- Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) 300,00 EUR
- Zuschlag für die Bestattung Auswärtiger für Reihen- und Wahlgräber: 25%
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Bankverbindungen
Die Bankverbindungen der Gemeinde könne Sie gerne bei der Gemeindeverwaltung erfragen!