Gemeinde BerglenRathaus & GemeinderatLeben & WohnenKultur & FreizeitWirtschaft & Gewerbe  
Rathaus & Gemeinderat | Steuern & Gebühren
 
 

Steuern & Gebühren

Steuern

Gewerbesteuer Hebesatz 350 v. H.
Grundsteuer A Hebesatz 320 v. H. (Landwirtschaft)
Grundsteuer B Hebesatz 320 v. H.

Hundesteuer

  • für Ersthund 72,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund 144,00 EUR
  • für Kampfhund 240,00 EUR
  • für jeden weiteren Kampfhund 480,00 EUR
  • Zwingersteuer (bis 5 Hunde) 72,00 EUR
  • Verwaltungsgebühr für Ersatzsteuermarke 10,00 EUR

Ver- / Entsorgungsgebühren

  • Abwassergebühr: 3,60 EUR/m³
  • Abwassergebühr - Grundgebühr Zähler 3 - 5 m³/h: monatlich 5,50 EUR
  • Frischwassergebühr - Grundgebühr Zähler 3 - 5 m³/h (zzgl. 7 % MwSt.): monatlich 5,50 EUR
  • Frischwassergebühr- Verbrauchsgebühr (zzgl. 7 % MwSt.):
    2,00 EUR/m³

Kindergartengebühren

Gültig von 01.09.2009 bis 31.08.2010

Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren Kindergärten ohne Anpassung an die Schulferien Kindergärten mit Anpassung an die Schulferien

Kindergarten 
Vorderweißbuch 

1
88,00 EUR
80,00 EUR
64,00 EUR
2
67,00 EUR
61,00 EUR
49,00 EUR
3
45,00 EUR
41,00 EUR
33,00 EUR
ab 4
15,00 EUR
14,00 EUR
12,00 EUR

Gültig von 01.09.2010 bis 31.08.2011

Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren Kindergärten ohne Anpassung an die Schulferien Kindergärten mit Anpassung an die Schulferien

Kindergarten
Vorderweißbuch 

1
92,00 EUR
83,00 EUR
67,00 EUR
2
70,00 EUR
63,00 EUR
51,00 EUR
3
47,00 EUR
43,00 EUR
35,00 EUR
ab 4
16,00 EUR
15,00 EUR
12,00 EUR

Entgelte für Verlässliche Grundschule

Entgelte für Erweiterte Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

  • 40,00 EUR / Monat / Kind
    Für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren
  • 30,00 EUR / Monat / Kind
    Für Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren
  • 15,00 EUR / Monat / Kind
    Für Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren

Das Entgelt wird für 11 Monate im Jahr erhoben, der Ferienmonat August ist beitragsfrei. Die Anmeldung für einzelne Wochentage ist möglich. Bei Anmeldung für bis zu 2 Wochentage wird die Hälfte der o. g. Entgeltbeträge verlangt.

Bestattungsgebühren

Verwaltungsgebühren:

  • Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals: 30,00 EUR
  • Ausstellung einer Grabnutzungsurkunde je Einzelgrabfläche: 15,00 EUR
  • Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen, Gebeinen oder Urnen: 80,00 EUR
  • Zulassung gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern: 40,00 EUR

Benutzungsgebühren:

  • Bestattungsgebühren
    • für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr an
      • im einfach tiefen Grab: 559,00 EUR
      • im vertieften Grab: 660,00 EUR
    • für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Tot- und Fehlgeburten: 39,00 EUR
    • ein Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von je: 50%
  • Beisetzung von Aschen
    • Regelmäßig: 160,00 EUR
    • ein Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von je: 50%
  • Überlassung eines Reihengrabes
    • für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr an: 930,00 EUR
    • für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Tot- und Fehlgeburten: 430,00 EUR
  • Überlassung eines Urnenreihengrabes: 420,00 EUR
  • Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
    • Einzelwahlgrab einfachtief 1.350,00 EUR
    • Einzelwahlgrab doppeltief 1.920,00 EUR
    • Doppelwahlgrab einfachtief 3.270,00 EUR
    • Doppelwahlgrab doppeltief 4.650,00 EUR
    • Kinderwahlgrab: 630,00 EUR
    • Urnenwahlgrab: 870,00 EUR
  • erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
    • für die Dauer einer Nutzungsperiode
      • Einzelwahlgrab einfachtief 1.350,00 EUR
      • Einzelwahlgrab doppeltief 1.920,00 EUR
      • Doppelwahlgrab einfachtief 3.270,00 EUR
      • Doppelwahlgrab doppeltief 4.650,00 EUR
      • Kinderwahlgrab: 630,00 EUR
      • Urnenwahlgrab: 870,00 EUR
    • für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.
      • Einzelwahlgrab einfachtief 45,00 EUR
      • Einzelwahlgrab doppeltief 64,00 EUR
      • Doppelwahlgrab einfachtief ab 109,00 EUR
      • Doppelwahlgrab doppeltief 155,00 EUR
      • Kinderwahlgrab: 21,00 EUR
      • Urnenwahlgrab: 29,00 EUR
  • Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) 300,00 EUR
  • Zuschlag für die Bestattung Auswärtiger für Reihen- und Wahlgräber: 25%

 

 
 
 

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"

Bankverbindungen

Die Bankverbindungen der Gemeinde könne Sie gerne bei der Gemeindeverwaltung erfragen!

 
Made by Komm.on.line
 
 
 
   
Zur Startseite